# taz.de -- Urteil zu tödlichem Beziehungsstreit: Nach Überdosis muss geholfe… | |
> Da ihr Freund sich von ihr trennen wollte, trank eine Studentin "Liquid | |
> Ecstasy" und starb. Nun muss der Freund in den Knast, weil er ihr nicht | |
> half. | |
Bild: Ein Schnapsglas voll "Liquid Ecstasy" ist bereits tödlich. | |
KARLSRUHE dpa | Er sah zu, wie seine Freundin Lösungsmittel trank und daran | |
starb. Der Bundesgerichtshof, BGH, entschied nun: Ein 31-Jähriger aus der | |
Nähe von Paderborn muss für sieben Jahre ins Gefängnis - denn er wäre | |
verpflichtet gewesen, die 20-Jährige zu retten. Weil er es nicht tat, habe | |
er sich wegen Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht, urteilten die | |
Karlsruher Richter am Mittwoch und bestätigten damit die Entscheidung des | |
Landgerichts Trier. | |
Nachdem ihr Freund sich im Sommer 2009 von ihr trennen wollte, hatte die | |
Trierer Studentin einen Schluck eines Lösungsmittels getrunken, das unter | |
dem Namen "Liquid Ecstasy" auch als Partydroge bekannt ist. Der Angeklagte | |
habe gewusst, dass die Menge potenziell tödlich ist, so die Richter. Er | |
habe den Tod seiner Freundin billigend in Kauf genommen. | |
Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Studentin dem acht Jahre | |
älteren Angeklagten "in Hörigkeit und Liebe" zugetan. Sie soll ihn als | |
"Liebe ihres Lebens" bezeichnet haben. | |
Als er sich trennen wollte, soll sie damit gedroht haben, sich umzubringen | |
- zweifelsfrei feststellen ließ sich das im Nachhinein freilich nicht mehr. | |
Klar aber ist: Er hatte das Lösungsmittel Gamma-Butyrolacton dabei, das er | |
in genau dosierten winzigen Mengen als Drogenersatz nahm. Die Flasche stand | |
auf dem Tisch. | |
## Sieben Milliliter können tödlich sein | |
Die Studentin trank einen Schluck - entsprechend der Menge in einem | |
Schnapsglas. Schon sieben Milliliter des Lösungsmittels können tödlich | |
sein. Der Angeklagte brachte die Frau noch dazu, sich zu erbrechen. Dann | |
sah er zu, wie sie ohnmächtig wurde. | |
Der Verteidiger des 31-Jährigen hatte argumentiert, die Studentin habe sich | |
"freiverantwortlich" selbst töten wollen. Deshalb sei der Angeklagte auch | |
nicht zur Hilfe verpflichtet gewesen. Dem folgte der Bundesgerichtshof | |
jedoch nicht. Schon die Annahme, dass sich die Studentin wirklich töten | |
wollte, sei fernliegend, argumentierten die Richter am Mittwoch. | |
Schließlich seien die beiden im selben Zimmer gewesen. "Muss man nicht | |
damit rechnen, dass der andere eingreift?", fragte eine Richterin in der | |
mündlichen Verhandlung. | |
Außerdem habe sich die Studentin ja zunächst freiwillig erbrochen - was | |
nach Auffassung der Richter dagegen sprach, dass sie wirklich sterben | |
wollte. Deshalb sei der Angeklagte auch zu einer Rettung verpflichtet | |
gewesen. (Az. 2 StR 295/11) | |
21 Dec 2011 | |
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