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# taz.de -- Deutschland ignoriert EU-Richtlinie: Ehsan, abgeschoben auf die Str…
> Der 17-jährige Afghane Ehsan Jafary hatte bei seiner Abschiebung nach
> Italien Anspruch auf Unterkunft und Betreuung. In der Praxis werden
> Jugendliche wie er allein gelassen.
Bild: Raus aus Deutschland - und dann?
TRIER taz | Ehsan Jafary sitzt zum zweiten Mal auf der Straße. Der
17-jährige Afghane wurde am 19. Dezember erneut aus dem Saarland nach
Italien in die Obdachlosigkeit abgeschoben - obwohl Deutschland damit gegen
eine EU-Richtlinie für minderjährige Flüchtlinge verstößt.
Jafary war alleine nach Italien eingereist, hatte dort einen Asylantrag
gestellt und war dann nach Deutschland gekommen. Im Saarland lebte er in
einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Da Jafary die
EU über Italien betrat, muss er nach der Dublin-II-Regelung dort sein
Asylverfahren beenden.
Deutschland kann ihn dafür nach Italien abschieben. Jedoch verlangt eine
ergänzende Richtlinie zu Dublin II von den abschiebenden Behörden,
sicherzustellen, dass die Jugendlichen im Ankunftsland in Empfang genommen
werden, einen Vormund sowie einen Platz in einer geeigneten Unterkunft
erhalten.
Schon bei seiner ersten Rückführung nach Italien habe er auf der Straße
leben müssen, sagt Jafary. Er schlug sich erneut nach Deutschland durch.
Doch obwohl in Italien sich selbst überlassen, verfügte das
Verwaltungsgericht Saarlouis im Dezember die zweite Abschiebung.
Aus Mailand wandte sich Jafary via Facebook an einen Saarbrücker Freund.
Wieder habe er keinen Schlafplatz. "Mir ist kalt, ich weiß nicht, wo ich
hinsoll", schreibt Jafary. Er habe ohne Erfolg bei kirchlichen Stellen und
der Polizei nach Obdach gesucht.
Peter Gillo macht der Hilferuf fassungslos. Er ist Direktor des Jugendamts
Regionalverband Saarbrücken, das Jafarys deutschen Amtsvormund stellt. "Wir
geben uns große Mühe, die Flüchtlinge jugendgerecht unterzubringen und zu
integrieren. Aber dann schiebt man sie einfach ins Ungewisse ab", sagt
Gillo.
## Saarland schiebt Verantwortung auf Bund ab
Die deutsche Vormundschaft endet erst, wenn ein neuer Vormund existiert.
Doch die Praxis zeigt, deutsche Behörden können dafür im Fall Italiens
nicht sorgen. In Hessen scheitern deshalb viele Abschiebungen. Das
Verwaltungsgericht Saarlouis sah jedoch keinen Grund, die Abschiebung
auszusetzen, wie es das Jugendamt erreichen wollte.
Im saarländischen Innenministerium schiebt man derweil die Verantwortung
auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Laut BAMF sei
Jafary "am Flughafen Mailand von den zuständigen italienischen Behörden in
Empfang genommen" worden, sagte das Ministerium zur taz. Welche Behörden
gemeint sind, solle man direkt mit dem BAMF klären.
Im Bundesamt will man sich jedoch nicht zu Einzelfällen äußern. Auch
allgemeine Fragen bleiben unbeantwortet. Wie viele Jugendliche wegen Dublin
II 2011 nach Italien abgeschoben wurden? "Statistisch nicht erfasst."
Welche Aufnahmekapazitäten die italienischen Jugendeinrichtungen haben?
"Eine konkrete Zahl liegt nicht vor." Minderjährige "erhalten entsprechend
der Gesetzeslage in Italien einen Vormund. Weitere Informationen sind für
das Verfahren nicht erforderlich", sagt BAMF-Sprecherin Rochsana Soraya.
Der taz liegt ein Papier des BAMF über Dublin-II-Rückkehrer nach Italien
vor, mit dem auch in Jafarys Fall vor Gericht argumentiert wurde. Im
Kapitel über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zitiert das BAMF das
Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit den Worten, dass "in den Aufnahmezentren für
Minderjährige immer Plätze zur Verfügung stehen".
Auf taz-Anfrage kann das UNHCR das Zitat nicht bestätigen: "Vielmehr ist
der Zugang zu Aufnahmeplätzen nicht immer unproblematisch", sagt Henrike
Janetzek vom UNHCR. Nach Angaben des Hilfswerks kamen 2011 bis Ende
November ca. 2.600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Italien. Für
einen Teil seien "bis heute keine angemessenen Unterkünfte gefunden
worden", sagt Janetzek.
Thomas Berthold, Referent beim Bundesfachverband für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge, fordert deswegen, Abschiebungen nach Dublin II
für Minderjährige auszusetzen. "Wenn wir es mit dem Kindeswohl ernst
meinen, sind solche Rückführungen nicht akzeptabel."
2 Jan 2012
## AUTOREN
Fabian Jellonnek
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