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# taz.de -- Bürgerrechte in Israel: Keine Einbürgerung trotz Ehe
> Palästinensern, die mit Israelis verheiratet sind, bleibt der Zuzug nach
> Israel verwehrt. So lautet ein neues Urteil des israelischen Obersten
> Gerichts.
Bild: Palästinenser, die mit Israelis verheiratet sind, haben weiter keine Cha…
JERUSALEM taz | Um die israelische Staatsbürgerschaft zu erhalten, reicht
es für einen Palästinenser oder eine Palästinenserin nicht aus, mit einem
Israeli verheiratet zu sein. Das entschied am Mittwoch Israels Oberstes
Gericht.
Geklagt hatte unter anderem der arabische Israeli Taysar Hatib. Er ist seit
sechs Jahren mit seiner Frau Lana verheiratet, die aus Dschenin stammt. Die
Richter entschieden gegen die von mehreren Menschenrechtsorganisationen
unterstützte Petition auf Einbürgerung Lana Hatibs.
Die unterschiedliche Rechtslage für Palästinenser und Juden bei der
Einbürgerung ist der Knackpunkt für oder wider den jüdischen Staat Israel.
Das Rückkehrrecht garantiert Juden die sofortige Einbürgerung, sobald sie
in Israel eintreffen.
Die Behörden drückten großzügig ein Auge zu, als aus den ehemaligen
Sowjetstaaten Anfang der 90er Jahre eine Million Menschen ins Land kamen,
von denen rund ein Drittel, statistischen Angaben zufolge, nicht jüdisch
ist. Nur bei den Palästinensern legen die Behörden andere Maßstäbe an.
"Sie reden von Sicherheit", schimpfte Taysar Hatib nach der
Urteilsverkündung. "Es soll mir einer erklären, wie meine Frau die
Sicherheit Israels gefährdet." Gegenüber der "Stimme Israels" machte er
seinem Unmut Luft. "Ich bin nicht Bürger zweiter Klasse. Ich bin gar kein
Bürger." Die arabische Bevölkerung gelte als Feind. "Ich habe kein
Vertrauen mehr in das Rechtssystem."
Von einem "schwarzen Tag für den Schutz der Menschenrechte" sprach auch die
israelische Bürgerrechtsbewegung ACRI. Das Gericht habe es versäumt
"angesichts der Tyrannei der parlamentarischen Mehrheiten grundsätzliche
Menschenrechte zu bewahren".
Der rechtsnationale Abgeordnete David Rotem (Israel Beteinu) findet das
Urteil angemessen. "Das Gesetz gab es zum Zeitpunkt der Eheschließung",
sagte er und riet der Familie Hatib, "nach Dschenin zu ziehen". Auf dem
Höhepunkt der Al-Aksa-Intifada hatte 2002 die Knesset (Parlament) über das
Gesetz als Notstandsmaßnahme entschieden. Es ist seither immer wieder
verlängert worden.
12 Jan 2012
## AUTOREN
Susanne Knaul
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