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# taz.de -- IGH urteilt im Sinne Deutschlands: Immunität bei Nazi-Kriegsverbre…
> Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen
> während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies urteilte der
> Internationale Gerichtshof (IGH).
Bild: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
DEN HAAG afp | Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im
Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten
Deutschlands geurteilt.
Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt
und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der
Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag
vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise
sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.
Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen,
ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen
Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um
Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der
deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf
Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es
um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen
einen anderen Staat erheben dürfen.
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang
entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der
Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten
Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und
ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die
als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach
keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat
erheben.
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische
Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten.
Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im
zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das
Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
3 Feb 2012
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