# taz.de -- IGH urteilt im Sinne Deutschlands: Immunität bei Nazi-Kriegsverbre… | |
> Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen | |
> während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies urteilte der | |
> Internationale Gerichtshof (IGH). | |
Bild: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag. | |
DEN HAAG afp | Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im | |
Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten | |
Deutschlands geurteilt. | |
Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt | |
und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der | |
Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag | |
vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise | |
sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne. | |
Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, | |
ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen | |
Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um | |
Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der | |
deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf | |
Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es | |
um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen | |
einen anderen Staat erheben dürfen. | |
Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang | |
entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der | |
Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten | |
Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und | |
ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die | |
als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach | |
keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat | |
erheben. | |
Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische | |
Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. | |
Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im | |
zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das | |
Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen. | |
3 Feb 2012 | |
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