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# taz.de -- BGH-Urteil zur Steuerhinterziehung: Wer eine Million hinterzieht, m…
> Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen für Steuersünder gefordert, doch
> nicht alle Gerichte folgten. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt
> zur Strafmilderung führen, so die Richter.
Bild: Möchte Millionen-Betrüger hinter Gittern sehen: Der Bundesgerichtshof i…
KARLSRUHE dpa | Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro
hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme
nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der
Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte
er seine bisherige Rechtsprechung.
Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer
aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern
hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf
Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft,
urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).
Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe
können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das
Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte
einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist,
wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie
hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'", fragte der Vorsitzende Richter
Armin Nack mit leiser Ironie.
Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte
Nack. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind,
hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht
mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte
nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: "Damit wird
nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", betonte Nack.
## Falsche Einkommensteuererklärung
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien
im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung
aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900.000
Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für
seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er
verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des
Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungsteuer war wesentlich
niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer – damit hinterzog der
Angeklagte nochmals 240.000 Euro.
Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen,
dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung
vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine
besonders schwere Tat.
Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur
Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder
Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen
Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.
"Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der
Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: "Der BGH
meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen,
dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem
milden Urteil zu kommen – solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle
Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.
7 Feb 2012
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