| # taz.de -- BGH-Urteil zur Steuerhinterziehung: Wer eine Million hinterzieht, m… | |
| > Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen für Steuersünder gefordert, doch | |
| > nicht alle Gerichte folgten. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt | |
| > zur Strafmilderung führen, so die Richter. | |
| Bild: Möchte Millionen-Betrüger hinter Gittern sehen: Der Bundesgerichtshof i… | |
| KARLSRUHE dpa | Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro | |
| hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme | |
| nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der | |
| Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte | |
| er seine bisherige Rechtsprechung. | |
| Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer | |
| aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern | |
| hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf | |
| Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, | |
| urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11). | |
| Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe | |
| können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das | |
| Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte | |
| einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist, | |
| wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie | |
| hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'", fragte der Vorsitzende Richter | |
| Armin Nack mit leiser Ironie. | |
| Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte | |
| Nack. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, | |
| hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht | |
| mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte | |
| nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: "Damit wird | |
| nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", betonte Nack. | |
| ## Falsche Einkommensteuererklärung | |
| Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien | |
| im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung | |
| aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900.000 | |
| Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für | |
| seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er | |
| verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des | |
| Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungsteuer war wesentlich | |
| niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer – damit hinterzog der | |
| Angeklagte nochmals 240.000 Euro. | |
| Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen, | |
| dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung | |
| vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine | |
| besonders schwere Tat. | |
| Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei | |
| Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur | |
| Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder | |
| Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen | |
| Beträge an oder über der Millionengrenze lagen. | |
| "Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der | |
| Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: "Der BGH | |
| meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen, | |
| dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem | |
| milden Urteil zu kommen – solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle | |
| Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. | |
| 7 Feb 2012 | |
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