Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Uno will Arms Trade Treaty aushandeln: Kontrolle des Waffenhandels
> Das Waffenhandelsabkommen ist gefährdet: Die USA, Syrien, Iran, Kuba,
> China und Russland setzen ein Vetorecht gegen die Vertragsregelungen
> durch.
Bild: Das Uno-Waffenhandelsabkommen ist gefährdet.
GENF taz | Die Bemühungen der Uno um Maßnahmen zur Kontrolle für den
ungeregelten globalen Handel mit konventionellen Waffen und Munition drohen
zu scheitern. Anlass zu dieser Sorge bieten Verlauf und Ergebnis des in der
Nacht zum Samstag in New York beendeten letzten Vorbereitungstreffens aller
193 Uno-Mitglieder für eine vierwöchige Vertragsstaatenkonferenz. Dort soll
im Juli ein Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty, ATT) ausgehandelt und
verabschiedet werden.
Das Abkommen soll nach einem Grundsatzbeschluss der Uno-Generalversammlung
von Ende 2009 dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Handel mit
konventionellen Waffen aller Art – von der Pistole bis zum Kampfflugzeug –
durch international geltende Standards einer Kontrolle und Regulierung zu
unterziehen, um vor allem schwere Menschenrechtsverletzungen oder
Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu verhindern oder zumindest
einzuschränken.
Der Handel mit den durch den ATT erfassten Waffen soll verbindlichen
internationalen Regeln unterworfen werden und so dazu beitragen, dass diese
Güter nicht in illegale Kanäle gelangen.
Auf dem Vorbereitungstreffen setzte eine kleine Minderheitengruppe unter
Führung der USA, Syriens, Irans, Kubas, Russlands und Chinas durch, dass
Beschlüsse auf der Vertragsstaatenkonferenz im Juli nur im formalen Konsens
aller 193 Uno-Staaten getroffen werden. Damit hat jeder einzelne Staat de
facto ein Veto und kann ihm nicht genehme Bestimmungen verhindern oder
verwässern und die Verabschiedung des ATT bei der für spätestens 27. Juli
vorgesehenen Schlussabstimmung scheitern lassen.
Eine große Mehrheit der Teilnehmer des Vorbereitungstreffens hatte sich
dafür ausgesprochen, dass auf der Juli-Konferenz auch eine Mehrheit von
mindestens 90 Prozent der Teilnehmer ausreichend sei.
## Menschenrechtslage in potenziellen Empfängerländern von Waffen
"Wir wollen die Option behalten, einen uns nicht genehmen ATT abzulehnen
und das Recht der US-Bürger auf ungehinderten Zugang zu Waffen zu
schützen", begründeten US-Diplomaten das Beharren der Obama-Administration
auf dem Vetorecht. Da die Auseinandersetzung um diese Verfahrensfrage fast
das gesamte Vorbereitungstreffen beherrschte, blieb kaum Zeit für zentrale
inhaltliche Konflikte, an denen die Konferenz im Juli noch scheitern
könnte.
Umstritten ist, ob und in welcher Präzisierung die Menschenrechtslage in
potenziellen Empfängerländern von Waffen als Kriterium für
Handelseinschränkungen in den ATT aufgenommen werden sollen. Hierfür
plädieren vor allem die europäischen Staaten sowie Mexiko. Dagegen sperren
sich neben Russland und China auch die USA. Harte Menschenrechtskriterien
könnten "dazu führen, dass ein Land wie Syrien den ATT ablehnt",
begründeten US-Diplomaten diese Haltung.
Umstritten sind auch die Maßnahmen zur Überwachung des Abkommens. Mexiko
etwa, dessen gewalttätige Drogenkartelle ihre Waffen zum größten Teil aus
den USA beziehen, verlangt das Recht, künftig illegal ins Land gelangte
Waffen bis zur Herstellerfirma zurückzuverfolgen.
Außerdem müsse die Regierung des Herkunftslandes illegal importierter
Waffen der Regierung des Empfängerlandes alle relevanten Daten zur
Verfügung stellen. Beide Forderungen lehnt die Obama-Administration bislang
ab.
Die USA fordern zudem, dass nur Waffen von dem ATT erfasst werden, nicht
aber Munition. Diese Forderung stößt auf deutlichen Widerspruch der
europäischen und lateinamerikanischen sowie vieler afrikanischer Staaten.
China und Ägypten wollen sogar Kleinwaffen vom Vertrag ausnehmen.
19 Feb 2012
## AUTOREN
Andreas Zumach
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.