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# taz.de -- Volksbegehren: S-Bahn profitiert von Verspätung
> Die zweite Stufe des S-Bahn-Volksbegehrens kommt frühestens 2013. Die
> Initiative glaubt, dass der Senat den Vertrag verlängert - das würde auch
> ihr nutzen.
Bild: Auf dem Weg in die Privatisierung? Oder in den Schoß der Kommune?
Die Initiative S-Bahn-Tisch rechnet damit, dass die Senatsverwaltung für
Verkehr den bis 2017 laufenden Vertrag mit der S-Bahn verlängern muss – um
mindestens ein Jahr, wahrscheinlich sogar länger. Man habe Informationen
aus der Verkehrsverwaltung, dass es derzeit konkrete Vorbereitungen dazu
gebe, sagt Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative, am Montag. Hintergrund
sei, dass frühestens 2018 oder 2019 die für eine erfolgreiche
Teilausschreibung benötigten Züge für das Berliner S-Bahn-Netz
fertiggestellt seien. Die Initiative steht hinter dem Volksbegehren „Rettet
die S-Bahn“, für das 30.000 Berliner unterschrieben haben.
Eine Verlängerung des S-Bahn-Vertrags wäre vielleicht sogar „vernünftig“,
betonte Taheri, weil alle Beteiligten Spielraum gewännen. Allerdings solle
Verkehrssenator Michael Müller (SPD) dies dann auch zugeben. Müllers
Sprecherin Daniela Augenstein wies die Darstellung der Initiative auf
Anfrage zurück: „Wir arbeiten nicht daran, wie man den S-Bahn-Vertrag
verlängern könnte.“ Derzeit sei noch unklar, wie lange Zugunternehmen
bräuchten, um die für die S-Bahn benötigten Fahrzeuge herzustellen.
Seit Anfang Februar hat die Debatte um die Zukunft der S-Bahn, die seit
mehreren Jahren nicht im vereinbarten Umfang verkehrt, wieder an Fahrt
aufgenommen. Erst kündigte Senator Müller an, das Vergabeverfahren
zumindest für Teile der Strecken werde im Juli beginnen und knapp zwei
Jahre dauern. Mitte März solle die Ausschreibung im Senat diskutiert
werden. Zudem wurden die Anforderungen für die Fahrzeuge veröffentlicht –
„damit wir schnell herausfinden, wann die Züge fertig wären“, so Sprecher…
Augenstein.
Tags darauf lehnte der Senat das vom S-Bahn-Tisch vorangetriebene
Volksbegehren zur S-Bahn jedoch ab und entschied, dessen Zulässigkeit vom
Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die Initiative will die
(Teil-)Privatisierung der S-Bahn, wie sie der rot-schwarze Senat plant,
verhindern und hatte dafür die erste Stufe des Volksbegehrens erreicht.
Anfang März schließlich veröffentlichte der Senat überraschend den
Verkehrsvertrag mit der S-Bahn.
Die Forderung nach Offenlegung des Vertrags ist Teil des Volksbegehrens.
Für Taheri ist die Veröffentlichung nun doppelt wertvoll. Zum einen
begrüßte der Sprecher das Entgegenkommen des Senats. Zum anderen nutzte ihm
dies dabei, zu zeigen, dass das Volksbegehren verfassungsgemäß ist. So
argumentiere der Senat in seiner Vorlage an das Verfassungsgericht von Ende
Februar mehrfach damit, dass zur Erfüllung des Begehrens der Vertrag mit
der S-Bahn öffentlich sein müsse. Dass die Erfüllung nicht möglich sei,
habe der Senat wenig später durch sein Handeln selbst widerlegt.
Inhaltlich ist der Vertrag aufschlussreich, so Taheri. So seien viele
Details nicht verbindlich festgelegt – etwa die Zahl des Personals in
Werkstätten. Dadurch sei es der S-Bahn erst möglich geworden, diese zu
schließen. Fehlende Werkstattkapazitäten gelten allgemein als ein Grund für
das Chaos bei der S-Bahn.
## Das Gericht entscheidet
Inhaltlich liegen Initiative und Senat über Kreuz. Letzterer hat dabei
derzeit die besseren Karten. Durch die Überprüfung des Volksbegehrens vor
dem Verfassungsgericht kann die Sammlung von rund 172.000 Unterschriften
nicht in Kürze starten. Vielmehr rechnet Taheri damit, dass dies frühestens
Anfang 2013 passieren wird – wenn das Begehren nicht zumindest teilweise
vom Gericht kassiert wird.
Michael Efler, Sprecher des Vereins Mehr Demokratie, forderte den Senat
deswegen auf, in Sachen S-Bahn „keine unwiderruflichen Tatsachen zu
schaffen“ und dem Volksbegehren eine Chance zu lassen. „Sonst wäre es ein
Schlag ins Gesicht der politischen Kultur“. Gut möglich also, dass sich
bald alle darüber freuen, wenn der Vertrag mit der S-Bahn tatsächlich noch
mal verlängert werden sollte.
5 Mar 2012
## AUTOREN
Bert Schulz
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