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# taz.de -- die Wahrheit: Kritische Giraffen
> Zu den Innovationen in den Kaskoverträgen mancher Autoversicherer gehört
> der „erweiterte Haarwildbegriff“ ...
Zu den Innovationen in den Kaskoverträgen mancher Autoversicherer gehört
der „erweiterte Haarwildbegriff“. Wer eine solche Klausel in seinem Vertrag
findet, der denkt sich erst einmal: „Hey – das hat aber auch nicht jeder!�…
und fährt gleich noch etwas riskofreudiger als ohnehin in die Dämmerung.
Doch was verbirgt sich dahinter?
Zunächst einmal scheint es einen Haarwildbegriff im eigentlichen,
nichterweiterten Sinne zu geben: Tiere mit Haaren dran, die zur achtlosen
Überquerung von für den Kraftverkehr bestimmten Flachbauwerken, sprich:
Straßen, neigen. Hamster. Wildschweine. Giraffen. Gerade Giraffen sind
kritisch! Wenn sie auf der einen Straßenseite stehend das Gras vom anderen
Straßenrand äsen, werden sie für Schranken gehalten und von Fahrern in
tiefergelegten Golf-GTIs schon aus Prinzip ignoriert.
Was gehört nicht dazu? Bäume. Poller. Haarlose Tiere wie Fische. Oder
Vögel. Die stellen aber kein nennenswertes Versicherungsrisiko dar. Oder
sind Sie schon mal mit einem Haubentaucher zusammengestoßen? Sicher nicht,
sofern er dort taucht, wo er zu tauchen befugt ist.
Der erweiterte Haarwildbegriff erfasst demnach Tiere, die im eigentlichen
Sinne kein Haarwild sind. Weil sie entweder keine oder zu wenig Haare
haben. Oder nicht wild genug sind, aber trotzdem unbeleuchtet und, ohne
nach links und nach rechts zu schauen, am Straßenverkehr teilnehmen.
Oder vielleicht noch nicht mal Tiere sind. Nach Auskunft eines Fachmanns
von der Nürnberger Versicherung gehören „auf jeden Fall auch Vögel dazu“.
Das überrascht ein wenig, denn Vögel hätte man vermutlich nur unter den
„sehr erweiterten und im Grunde alles Lebende umfassenden Haarwildbegriff“
subsumiert. Doch die Sprache der Versicherer ist ein weites Feld.
Die Verhältnisse sind klar. Das Haarwild ist das Risiko, der Autofahrer der
Schutzbedürftige. Klingt ungerecht, aber so ist das Leben. Hätten Tiere
eine Kasko-Versicherung, wär’s umgekehrt. So aber stellt sich die Frage,
wie der erweiterte Haarwildbegriff bei den Tieren ankommt. Ist der Fuchs,
der schon immer Haarwild war, jetzt neidisch auf die Emporkömmlinge, die
nun in den Genuss desselben Status kommen? Die Lösung kann er sich bei uns
Menschen abschauen: Es gibt Haarwild erster und zweiter Klasse.
Nur als Beispiel zur Verdeutlichung, nicht zum Nachmachen oder so: Wenn man
einen Vertrag mit erweitertem Haarwildbegriff hat und in seinem VW Tuareg
mit der unvermittelt aus dem Unterholz hervorbrechenden Heidi Klum
kollidiert, dann kriegt man den am Fahrzeug entstandenen Schaden erstattet.
Wer allerdings die neue Folgen von „Germany’s next Top Haarwild“ moderier…
soll, steht in den Sternen.
Doch das Leben besteht nicht nur aus Wildunfällen. Wenn es plötzlich so
komisch feucht im Innenraum wird und die Beifahrerin kreischt: „Das ist
keine Nebelbank. Das ist die Elbe!“, dann haben Sie, sofern es Ihnen
gelingt, die unmittelbaren praktischen Probleme (Wie krieg ich denn jetzt
die Tür auf?) zeitnah einer Lösung zuzuführen, später ein Kasko-Problem. Es
sei denn, Sie haben einen Vertrag mit „erweitertem Nebelbankbegriff“.
12 Mar 2012
## AUTOREN
Robert Niemann
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