# taz.de -- Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Kein Geld mehr für Parteij… | |
> Die Zuschüsse des Familiensministeriums an die Jugendverbände der | |
> Parteien sind rechtswidrig. Geklagt hatte die Parteijugend der | |
> Linkspartei. | |
Bild: Muss nicht an solid zahlen, darf aber der restlichen Parteijugend kein Ge… | |
BERLIN taz/epd | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die | |
bisherige Praxis der Finanzierung von Parteijugendorganisationen für | |
insgesamt rechtswidrig. Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums aus | |
Mitteln des Kinder- und Jugendplans an Organisationen wie die Junge Union | |
oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung" dar, befanden | |
die Richter. Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid, | |
die bisher im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen | |
kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte. | |
2006 hatte solid die Zuschüsse beantragt. Das Ministerium lehnte die | |
Förderung ab, da es an der Verfassungskonformität der Organisation | |
zweifelte. Im Berufungsverfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klage | |
nun ab, da es generelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierung | |
aller Jugendorganisationen gebe. Wenn politische Jugendorganisationen vom | |
Staat finanziell unterstützt werden, wirke sich das auf die politische | |
Willensbildung aus, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Schultz-Erwert. | |
Die Frage, wer die Zuschüsse erhalte, dürfe deshalb nicht nach | |
verwaltungsinternen Richtlinien entschieden werden. „Diese bedürfen einer | |
gesetzlichen Regelung. Diese Regelung fehlt aber“, so Schultz-Erwert. Da es | |
nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts keine gesetzliche Grundlage für | |
die Förderung gibt, stehe auch der Linksjugend eine solche nicht zu. | |
Natürlich sei somit auch die Bezuschussung der anderen politischen | |
Jugendorganisationen rechtswidrig. | |
## 100.000 Euro für die Grüne Jugend | |
Bislang profitierten von der Unterstützung vor allem Jusos und Junge Union: | |
Jeweils rund 300.000 Euro erhielten die Verbände im Jahr 2006 vom | |
Familienministerium. Die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen bekamen etwa | |
100.000 Euro. Die Linksjugend hatte für das gleiche Jahr 64.000 Euro | |
beantragt. Die Bearbeitung von Anträgen für die Folgejahre ist bis zur | |
Beendigung des Rechtsstreits erst einmal ausgesetzt. | |
Da das Oberverwaltungsgericht die generelle Förderung von politischen | |
Jugendvereinigungen für fragwürdig hält, ließ es die Frage offen, ob dass | |
Familienimisterium rechtmäßig handelte, indem es die Förderung der | |
Linksjugend aufgrund von Zweifeln an der Verfassungskonformität | |
verweigerte. | |
Schultz-Ewert erklärte allerdings, dass die Vorbehalte einer genaueren | |
Prüfung wohl nicht standgehalten hätten. 2009 war das Berliner | |
Verwaltungsgericht bereits zu der gleichen Auffassung gekommen. Wegen | |
„grundsätzlicher Bedeutung" lässt das Oberverwaltungsgericht Revision vor | |
dem Bundesverwaltungsgericht zu. Diese Möglichkeit will die Linksjugend | |
nach ersten Aussagen auch nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag | |
beim Berliner Verwaltungsgericht stellen, dass die Bezuschussung anderer | |
Jugendorganisationen eingestellt wird. | |
14 Mar 2012 | |
## AUTOREN | |
Anne Koark | |
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