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# taz.de -- Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Kein Geld mehr für Parteij…
> Die Zuschüsse des Familiensministeriums an die Jugendverbände der
> Parteien sind rechtswidrig. Geklagt hatte die Parteijugend der
> Linkspartei.
Bild: Muss nicht an solid zahlen, darf aber der restlichen Parteijugend kein Ge…
BERLIN taz/epd | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die
bisherige Praxis der Finanzierung von Parteijugendorganisationen für
insgesamt rechtswidrig. Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums aus
Mitteln des Kinder- und Jugendplans an Organisationen wie die Junge Union
oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung" dar, befanden
die Richter. Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid,
die bisher im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen
kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte.
2006 hatte solid die Zuschüsse beantragt. Das Ministerium lehnte die
Förderung ab, da es an der Verfassungskonformität der Organisation
zweifelte. Im Berufungsverfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klage
nun ab, da es generelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierung
aller Jugendorganisationen gebe. Wenn politische Jugendorganisationen vom
Staat finanziell unterstützt werden, wirke sich das auf die politische
Willensbildung aus, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Schultz-Erwert.
Die Frage, wer die Zuschüsse erhalte, dürfe deshalb nicht nach
verwaltungsinternen Richtlinien entschieden werden. „Diese bedürfen einer
gesetzlichen Regelung. Diese Regelung fehlt aber“, so Schultz-Erwert. Da es
nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts keine gesetzliche Grundlage für
die Förderung gibt, stehe auch der Linksjugend eine solche nicht zu.
Natürlich sei somit auch die Bezuschussung der anderen politischen
Jugendorganisationen rechtswidrig.
## 100.000 Euro für die Grüne Jugend
Bislang profitierten von der Unterstützung vor allem Jusos und Junge Union:
Jeweils rund 300.000 Euro erhielten die Verbände im Jahr 2006 vom
Familienministerium. Die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen bekamen etwa
100.000 Euro. Die Linksjugend hatte für das gleiche Jahr 64.000 Euro
beantragt. Die Bearbeitung von Anträgen für die Folgejahre ist bis zur
Beendigung des Rechtsstreits erst einmal ausgesetzt.
Da das Oberverwaltungsgericht die generelle Förderung von politischen
Jugendvereinigungen für fragwürdig hält, ließ es die Frage offen, ob dass
Familienimisterium rechtmäßig handelte, indem es die Förderung der
Linksjugend aufgrund von Zweifeln an der Verfassungskonformität
verweigerte.
Schultz-Ewert erklärte allerdings, dass die Vorbehalte einer genaueren
Prüfung wohl nicht standgehalten hätten. 2009 war das Berliner
Verwaltungsgericht bereits zu der gleichen Auffassung gekommen. Wegen
„grundsätzlicher Bedeutung" lässt das Oberverwaltungsgericht Revision vor
dem Bundesverwaltungsgericht zu. Diese Möglichkeit will die Linksjugend
nach ersten Aussagen auch nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag
beim Berliner Verwaltungsgericht stellen, dass die Bezuschussung anderer
Jugendorganisationen eingestellt wird.
14 Mar 2012
## AUTOREN
Anne Koark
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