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# taz.de -- Asyl-Prozess: Leider ganz legal eingereist
> Eine iranische Menschenrechtlerin kämpft um Asylanerkennung nach zehn
> Jahren in Hamburg. Bundesamt sieht keine "beachtliche"
> Verfolgungswahrscheinlichkeit.
Bild: Wurde im Iran gefoltert und kämpft in Hamburg um Asyl: Halimeh Bazi.
HAMBURG taz | „Erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Menschenrechte“,
Verbot jeder politischen Betätigung, Unterdrückung der Frauen,
Hinrichtungen auf Rekordniveau – erst vorige Woche zog der
UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte eine verheerende Bilanz der
Zustände im Iran.
Dennoch soll die Iranerin Halimeh Bazi, die jahrelang in dem islamisch
geprägten Staat gegen das Regime aktiv war, kein Asyl in der Bundesrepublik
erhalten. Die Asylanträge der Frau, die seit zehn Jahren in Hamburg lebt,
wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang stets abgelehnt.
Am heutigen Donnerstag geht es nun vor dem Hamburger Verwaltungsgericht
erneut um die Zukunft der engagierten Frau, die in den 50er-Jahren im Iran
geboren wurde.
Bevor die ausgebildete Näherin im Jahr 2002 nach Deutschland ausreiste,
kämpfte sie in ihrem Heimatland für die Rechte der Frauen, für höhere Löhne
und gab eine kommunistisch orientierte Zeitung heraus. Wie fast ihre
gesamte Familie wurde sie in den 80er-Jahren inhaftiert und gefoltert –
doch während ihre Mutter und ihre Schwester an den Spätfolgen der
Misshandlungen starben, überlebte Halimeh Bazi.
2002 gelang es ihr dann sogar, den Iran mit einem Besuchervisum ganz legal
zu verlassen, da ihr Bruder in Deutschland lebte. Doch dass ihre Flucht auf
legalem Weg erfolgte, wird ihr später zum Verhängnis: Sie sei „nachweislich
unverfolgt aus dem Iran ausgereist“, lautet einer der Gründe der
Asyl-Ablehnung.
Zwar räumt das Bundesamt unumwunden ein, dass die „iranischen Behörden die
politischen Aktivitäten ihrer Staatsangehörigen im Ausland intensiv und
umfassend überwachen“ würden, doch führe ihre „exilpolitische Tätigkeit…
die iranische Opposition in Hamburg nicht mit beachtlicher
Wahrscheinlichkeit zu einer politischen Verfolgung“.
Ein Unterstützungskomitee hat bislang 562 Unterschriften für einen sicheren
Aufenthaltsstatus der Frau gesammelt und wird vor dem Prozessauftakt eine
Kundgebung vor dem Gerichts veranstalten.
Doch selbst wenn der Widerspruch scheitern sollte, mit einer sofortigen
Abschiebung muss Halimeh Bazi zunächst nicht rechnen. Zwar gäbe es „keinen
formellen Abschiebestopp“ in den Iran, sagt Innenbehördensprecher Frank
Reschreiter, doch eine alte schwarz-grüne Verabredung, jeden Einzelfall dem
Innensenator vorzulegen, sei noch in Kraft.
21 Mar 2012
## AUTOREN
Marco Carini
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