Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Eppendorfer Todesraser: Mehr als nur ein Schuldiger
> Die Schuld der Justiz, die dem Todesfahrer seinen Führerschein zurückgab,
> sollte ebenfalls Gegenstand der Verhandlung sein.
Bild: Mit 100 Sachen auf den Gehsteig: die Unfallstelle in Eppendorf.
Es ist paradox: Da bekommt ein Mann, der immer wieder durch epileptische
Anfälle die Kontrolle über sein Verhalten verliert, per Gerichtsbeschluss
ganz ausdrücklich die bereits entzogene Fahrerlaubnis wieder zurück. Nach
dem nächsten Unfall ist er dann vor Gericht vor allem dem Vorwurf
ausgesetzt, er hätte von dieser Erlaubnis nie wieder Gebrauch machen
dürfen. Eine zynische Doppelbotschaft angesichts der vier Todesopfer.
Es spricht vieles dafür, dass der „Todesraser von Eppendorf“ die Gefahr,
die von ihm ausging, sträflich verdrängt hat. Doch wie kann eine solche
Verdrängungsleistung besser befördert werden als durch die Wiedererteilung
einer Fahrerlaubnis. Hier wurden Kosten für Gutachten offenbar genauso
gescheut wie ein hoher Ermittlungsaufwand. Am Ende stand die Botschaft: Du
darfst dich trotz deiner Krankheit weiter hinters Steuer setzen.
Diese juristische Schlamperei spricht den Angeklagten von Schuld nicht frei
– vieles spricht dafür, das er es hätte besser wissen müssen. Doch wenn es
um die Verantwortung für den Todescrash von Eppendorf geht, kann sich die
Kieler Justiz von einer Mitschuld nicht frei sprechen.
Dass diese Mitschuld im Prozess um die Todesfahrt von Eppendorf bislang
nicht zur Debatte stand, ist ein Skandal. Die Angehörigen der Opfer haben
auch hier Aufklärung verdient.
15 Apr 2012
## AUTOREN
Marco Carini
## ARTIKEL ZUM THEMA
Prozess um Unfallfahrer: Amtlich erlaubte Todesfahrt
Trotz mehrerer Unfälle und gerichtlich bekannter Epilepsie bekam Cesar S.
seine Fahrerlaubnis zurück. Nun wird nur seine individuelle Schuld gesucht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.