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# taz.de -- Ariane Friedrich outet Stalker: T. D. aus A.
> Hochspringerin Ariane Friedrich wird von einem Fan belästigt. Die
> Polizeikommissarin setzt sich öffentlich zur Wehr – und erntet
> unterschiedliche Reaktionen.
Bild: Bleibt nicht länger passiv: Ariane Friedrich.
BERLIN taz | Normalerweise ist Ariane Friedrich in den Medien, wenn sie
hoch gesprungen ist, zweit Meter oder so. Oder ihr Name steht in der
Zeitung, weil sie sich schlimm verletzt hat, die Achillessehne gerissen ist
zum Beispiel. Das ist ihr im Dezember 2010 passiert; seitdem ringt sie um
den Anschluss an die Weltspitze. Jetzt steht Ariane Friedrich, 28, wegen
eines Eintrags auf ihrer Facebook-Seite im Mittelpunkt.
Sie ist indiskret geworden. Und zwar so: „Liebe Followers, eben erreichte
mich folgende Facebookmail : T. D., wohnhaft in A. schrieb: Willst du mal
einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert.“
Das Problem dabei: Friedrich hat den Namen nicht abgekürzt und damit
unkenntlich gemacht, sondern den vollen Namen und Wohnort des Mannes
genannt, der ihr auch ein Foto von seinem besten Stück gesendet haben soll;
auf die Veröffentlichung dieses Schnappschusses verzichtete die
Leichtathletin freilich.
Friedrich hat ihren Eintrag wie folgt begründet: „Natürlich ist es ein
großer Schritt, solch eine unverschämte Email öffentlich zu machen – aber
es ist nicht das erste Mal, dass mich persönlich so eine Email erreicht,
zwar nicht von Ihm, aber von Dritten. Es gibt einfach einen Punkt an dem
Schluss ist.“ Sie kündigte an, Anzeige wegen sexueller Belästigung zu
erstatten. Ob sie das wirklich getan hat, ist ungewiss. Am Montag waren sie
und ihr Management für diese Zeitung nicht zu erreichen.
Seit Friedrichs Veröffentlichung wird mit einiger Emphase darüber
diskutiert, ob eine angehende Polizeikommissarin so etwas darf: jemanden im
Internet an den Pranger stellen. Hat sie damit nicht dessen
Persönlichkeitsrechte verletzt? Was ist, wenn sich jemand in die Accounts
des Mannes eingehackt hat und T. D. aus A. gar nicht T. D. aus A. ist?
## „Solche Idioten muss man öffentlich machen“
Friedrich erntet im Netz viel Zuspruch. „Das war richtig. Solche Idioten
muss man öffentlich machen“, schreibt einer, „in meinen Augen haben Sie das
richtige getan“, eine andere. Aber es gibt auch kritische Stimmen. „Auch
wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens härteren Umständen ausgesetzt
sind, rechtfertigt das diese Vorgehensweise nicht, tut mir leid. Dies gilt
vor allem im Hinblick auf Personen Ihres Berufsstandes, die es besser
wissen müssten“, so „Malina Gizdova“.
Ähnlich äußert sich Nadine Klass, 37, im Gespräch mit der taz. Sie ist
Professorin für Urheber- und Medienrecht an der Universität Siegen. „Die
Veröffentlichung von identifizierenden Merkmalen wie Name und Wohnort im
Zusammenhang mit dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung ist rechtlich
problematisch und selbst im Fall einer Verurteilung nicht zulässig. Das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Täters ist hier
betroffen.“
Und weiter: „Hier wird jemand an den sozialen Pranger gestellt und
geächtet, aus Sicht des Rechts ist eine derartige öffentliche Bloßstellung
mit dem Gebot der Achtung der Persönlichkeit und Respektierung des sozialen
Geltungsanspruchs, so die juristische Formulierung, nicht vereinbar.“ Auch
diene die Veröffentlichung nicht der Aufklärung einer Straftat.
Der Fall gehöre einzig und allein in die Hände von Ermittlungsbehörden, die
an Recht und Gesetz gebunden sind. „Selbst wenn ein Betroffener der Meinung
ist, dass es gewisse Unzulänglichkeiten im staatlichen Rechtsschutzsystem
gibt, rechtfertigt das nicht so eine Methode der Selbstjustiz“, sagt Klass.
Ariane Friedrich trainiert derzeit fleißig für Olympia. Sie will dort
wieder sportlich Schlagzeilen schreiben. Mit Sprüngen über zwei Meter.
23 Apr 2012
## AUTOREN
Markus Völker
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