| # taz.de -- Kommentar Belästigungsgesetz in Frankreich: Ärgerlich und unnötig | |
| > Dass sexuelle Belästigung vor 20 Jahren zu einem strafbaren Delikt in | |
| > Frankreich wurde, war eine Errungenschaft. Mit der Abschaffung macht das | |
| > Land einen Rückschritt. | |
| Natürlich hat das Urteil des Pariser Verfassungsgerichts mit Dominique | |
| Strauss-Kahn nichts zu tun. Aber dennoch: Im Zusammenhang mit den ihm | |
| angelasteten Versuchen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung sind auch | |
| die in Frankreich oft als „Kavaliersdelikt“ oder „Libertinage“ unter den | |
| Teppich gekehrte Zudringlichkeit von Männern und die Belästigung von Frauen | |
| öffentlich debattiert worden. Statt jetzt einen Schritt weiterzugehen, | |
| macht Frankreich beim Schutz der Frauenrechte nun einen Schritt zurück. | |
| Dass sexuelle Belästigung schon 1992 nicht nur im Arbeitsrecht, sondern | |
| auch im Strafgesetzbuch als spezielles Delikt ausgewiesen wurde, war eine | |
| Errungenschaft, für die Generationen von Frauen (und Männern) gekämpft | |
| hatten. Rund 80 Personen (fast ausschließlich Männer) wurden seither pro | |
| Jahr dank dieses Paragrafen verurteilt. | |
| Andere, so durfte man hoffen, hielten sich wenigstens aus Angst vor einer | |
| Strafklage zurück. Sowohl Feministinnen wie Richter hatten aber längst auf | |
| die unpräzise Formulierung im Gesetz hingewiesen, die zu viel Ermessensraum | |
| ließ. | |
| Für die Verfassungshüter war die Rechtsunsicherheit, der die Angeklagten | |
| ausgesetzt waren, nun plötzlich wichtiger als die legitime Hoffnung auf | |
| Sühne der Opfer. Indem sie der Verfassungsklage eines Manns recht gaben, | |
| der selber der sexuellen Belästigung überführt und deswegen verurteilt | |
| worden war, setzen sich die neun Richter berechtigter Kritik aus. Anstatt | |
| das bemängelte Gesetz zu streichen, hätten sie mit Setzung einer Frist | |
| seine Verbesserung verlangen können. Auch dass sie ihre Entscheidung just | |
| vor der Präsidentenwahl trafen, also sichergehen konnten, dass die Presse | |
| den Vorgang eher ignorieren wird, zeigt den Mangel an Interesse, sexuelle | |
| Belästigung in Frankreich intensiver zu problematisieren. | |
| 11 May 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Rudolf Balmer | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Gesetzgebung in Frankreich: Angrapschen ist jetzt legal | |
| Die französischen Verfassungshüter haben den Straftatbestand der sexuellen | |
| Belästigung abgeschafft. Der Begriff sei zu unpräzise. Ein Schock für | |
| Betroffene. |