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# taz.de -- Vergabegesetz: Zumindest Mindestlohn
> Mindestlohn soll nun doch weiter auch für kleine Aufträge gelten.
> Ökokriterien allerdings interessieren die Koalition erst ab 10.000 Euro.
Bild: Mindestlohn auch für kleine Aufträge
Es wird nicht ganz so schlimm wie befürchtet im neuen Vergabegesetz: Auch
künftig gilt der – von 7,50 auf 8,50 Euro erhöhte – Mindestlohn schon bei
Aufträgen ab 500 Euro. Zu Wochenbeginn noch hatte die rot-schwarze
Koalition im Sinn, dass diese Vorschrift erst bei Aufträgen ab 10.000 Euro
greifen sollte. Unnachgiebig zeigten sich SPD und CDU indes, was
Ökokriterien angeht: Beide beharren darauf, dass diese erst ab 10.000 Euro
Auftragswert relevant sein sollen. Die Koalition will die Gesetzesänderung
am heutigen Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschließen.
Im Hauptausschuss des Parlaments besserten SPD und CDU am Mittwoch jenen
Antrag nach, dem sie am Montag im Wirtschaftsausschuss zugestimmt hatten:
Er sah vor, den Mindestlohn wie auch die Ökokriterien erst ab einer
10.000-Euro-Grenze gelten zu lassen. Bislang heißt es in Paragraf 7 des
Gesetzes ohne Einschränkung, dass ökologische Kriterien zu berücksichtigen
sind. Die Änderung hatte heftigen Protest vor allem in der Grünen-Fraktion
ausgelöst: Die Koalition verkaufe die Ökologie.
Grünen-Haushaltspolitikerin Clara Herrmann begrüßte gegenüber der taz zwar,
dass Rot-Schwarz beim Mindestlohn zurückruderte. Dass die Koalition aber
daran festhält, dass Ökobelange – Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz
der Produkte, geringe negative Umweltauswirkungen – künftig bei kleineren
Aufträgen keine Rolle spielen sollen, kann sie nicht nachvollziehen: „Die
treten die Umweltkriterien mit Füßen.“
SPD und CDU wiesen Kritik an der 10.000-Euro-Grenze zurück.
„Bürokratieaufwand und Bürokratiekosten insbesondere der mittelständischem
Wirtschaft werden deutlich gesenkt“, heißt es in einer Presseerklärung
beider Fraktionen. STA
23 May 2012
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