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# taz.de -- Streit der Woche: „Muss man Sportschützen entwaffnen?“
> Die Schützensaison ist in vollem Gange. Gleichzeitig schockiert die
> Nachricht von einem 14-jährigen Schüler, der um sich schießt. Kritiker
> warnen: Das Waffenrecht ist zu lasch.
Bild: Revolver der Marke Smith and Wesson, Kaliber 44 Magnum.
Gerade hat sie wieder begonnen, die Zeit der Schützenfeste: Bundesweit ist
das Volksfest eine der größten Feiern des Jahres. Während die Sportschützen
in geschütztem Rahmen mit Gewehren, Pistolen und Pfeil und Bogen auf
Scheiben oder Tontauben um die Wette schießen, fordern Waffengegner eine
Verschärfung des Waffengesetzes.
Die Sportschützen wehren sich. Jürgen Kohlheim, Vize-Präsident des
Deutschen Schützenbundes, meint, kein Mensch ziehe mit einer Sportpistole
in den Krieg. Außerdem gebe aus ausreichend Sicherheitsvorkehrungen: „Die
Sportschützen werden alle überprüft.“ Viel höher sei die Gefahr durch
illegale Waffen.
Erfurt, Winnenden, Emsdetten, Lörrach: In den letzten Jahren kam es in
Deutschland gehäuft zu Amokläufen mit Sportwaffen. Der letzte Vorfall vor
einer Woche in Memmingen ist glimpflich verlaufen: Der 14-jährige Schüler
schoss mit einer großkalibrigen Beretta um sich, tötete jedoch niemanden.
## Schlechte Datenlage
Während die Amokläufe von Winnenden, Emsdetten und Lörrach eine Diskussion
um verschärfte Gesetze zur Aufbewahrung von Sportwaffen nach sich zogen,
wirft der neueste Vorfall in Memmingen weitere Fragen auf: Der Vater des
14-Jährigen hatte die Waffe ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrt. Doch der
Sohn knackte den Waffenschrank. Sollte es komplett verboten werden, Waffen
privat aufzubewahren?
Dem Bundeskriminalamt liegen zum Besitz legaler Waffen keine Zahlen vor.
Das für 2012 geplante zentrale Waffenregister existiert noch nicht. Auch
zur Dunkelziffer möchte das BKA keine Angaben machen. Seit Jahren geistert
die Zahl 20 Millionen durch die Medien.
Das Waffengesetz regelt, wer einen Waffenschein haben darf und wo die
Waffen gelagert werden. Laut Paragraf 8 des Waffengesetzes ist der Nachweis
eines Bedürfnisses erbracht, „wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung: 1. besonders anzuerkennende persönliche oder
wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze,
Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder
Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder
-händler oder als Bewachungsunternehmer, und 2. die Geeignetheit und
Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind.“
## 700 Tote jährlich
Die Gefahr, die von legalem Waffenbesitz ausgeht, lässt sich in Deutschland
schwer einschätzen: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik kam es im Jahr
2011 zu 34.464 Verstößen gegen das Waffengesetz. Innerhalb der Statistik
sind die Zahlen jedoch nicht weiter unterteilt.
In den USA dagegen gibt es verlässliche Zahlen und Statistiken zur Gefahr
von Waffenbesitz. Eine US-Studie des American Journal of Lifestyle Medicine
im März dieses Jahres hat ergeben, dass Schusswaffen im Haus eine Gefahr
darstellen. Jährlich sterben beinahe 700 Amerikaner unabsichtlich durch
Schusswaffen. Meist geschehe dies zu Hause, meist seien die Opfer jünger
als 25 Jahre.
Nicht nur die Studie aus den waffenaffinen USA gibt zu denken: Auch der
norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik besaß legale Waffen. Nach
dem Massaker forderten auch deutsche Politiker erneut eine Verschärfung des
Waffenrechts. Eine Waffensteuer und verschärfte Aufbewahrungsbestimmungen
werden bereits diskutiert. Seit 2003 müssen Schützenvereine jeden Austritt
bei einer kommunalen Behörde melden, die prüft, ob der Austretende ein
berechtigtes Bedürfnis habe, weiterhin eine Waffe zu besitzen. Doch ist es
fraglich, ob Amokläufe durch strengere Aufbewahrungbestimmungen oder eine
Steuer tatsächlich verhindert werden können.
Was meinen Sie: Müssen Sportschützen entwaffnet werden?
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29 May 2012
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## AUTOREN
Eva-Lena Lörzer
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