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# taz.de -- Lesbische Mitarbeiterin in Elternzeit: Kirche darf Erzieherin nicht…
> Die Moralvorstellungen einer lesbischen Erzieherin verstoßen gegen die
> der Katholischen Kirche. Rauswerfen darf sie die Frau während ihrer
> Elternzeit jedoch nicht, entschied jetzt ein Gericht.
Bild: „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein E…
AUGSBURG dpa | Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger
Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergarten-Leiterin nicht während der
Elternzeit kündigen. Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf
der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich – ihre Homosexualität verstößt
gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
Das Gericht erklärte am Dienstag, die Kirche habe sehr wohl das Recht,
jemanden zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße.
Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich
eigenverantwortlich regeln. „So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen
Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar“, sagte Richter Ivo Moll.
Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen
außer Kraft zu setzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung
jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern
wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen
Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen
sei. „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein
Ende zu setzen.“
Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden
Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen – trotz
Elternzeit. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere
Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen. Doch
die Behörde weigerte sich. Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den
Freistaat Bayern vor Gericht.
19 Jun 2012
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