| # taz.de -- Urteil am Kölner Landgericht: Beschneidung gilt als Körperverletz… | |
| > Ein Gericht hat festgestellt, dass Beschneidung von Kindern aus | |
| > religiösen Gründen grundsätzlich strafbar ist. Im Fall des vierjährigen | |
| > Kölners wurde der Arzt aber freigesprochen. | |
| Bild: Operationen an Kindern müssen medizinisch notwendig sein. | |
| KÖLN dpa | Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach | |
| Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. In einem am | |
| Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen | |
| Jungen beschnitten hatte, zwar frei. | |
| Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit | |
| nichts gewusst habe und deshalb einem „Verbotsirrtum“ unterlegen sei. | |
| Tatsächlich müssten Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ | |
| betrachtet werden, urteilte das Landgericht. Über das Urteil hatte als | |
| erstes die Financial Times Deutschland berichtet. | |
| In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch | |
| der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu | |
| Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon | |
| erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. | |
| Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine | |
| Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine | |
| „traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und | |
| religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft“. | |
| Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen. | |
| Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig | |
| handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch | |
| glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall | |
| als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des | |
| Kindes beeinträchtigten. | |
| Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall | |
| medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf | |
| hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch | |
| geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung. | |
| 26 Jun 2012 | |
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