# taz.de -- Urteil am Kölner Landgericht: Beschneidung gilt als Körperverletz… | |
> Ein Gericht hat festgestellt, dass Beschneidung von Kindern aus | |
> religiösen Gründen grundsätzlich strafbar ist. Im Fall des vierjährigen | |
> Kölners wurde der Arzt aber freigesprochen. | |
Bild: Operationen an Kindern müssen medizinisch notwendig sein. | |
KÖLN dpa | Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach | |
Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. In einem am | |
Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen | |
Jungen beschnitten hatte, zwar frei. | |
Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit | |
nichts gewusst habe und deshalb einem „Verbotsirrtum“ unterlegen sei. | |
Tatsächlich müssten Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ | |
betrachtet werden, urteilte das Landgericht. Über das Urteil hatte als | |
erstes die Financial Times Deutschland berichtet. | |
In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch | |
der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu | |
Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon | |
erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. | |
Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine | |
Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine | |
„traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und | |
religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft“. | |
Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen. | |
Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig | |
handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch | |
glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall | |
als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des | |
Kindes beeinträchtigten. | |
Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall | |
medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf | |
hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch | |
geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung. | |
26 Jun 2012 | |
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