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# taz.de -- Schlichtungsstelle für Flugentschädigung: Flug verspätet, Geld z…
> Flugpassagiere haben es künftig leichter. Eine Schlichtungsstelle soll
> künftig den Anspruch auf Entschädigung bei Flugreisen regeln. Pauschal-
> und Geschäftsreisen sind ausgenommen.
Bild: Koffer weg? Zukünftig soll das Problem eine Schlichtungsstelle regeln.
BERLIN taz/dapd | Ausgefallene oder überbuchte Flüge, starke Verspätungen,
verpasste Anschlüsse und verlorenes Gepäck: Wer bei Flugreisen auf solche
Probleme stieß, hatte es bisher schwer, den gesetzlichen Anspruch auf
Entschädigung auch tatsächlich durchzusetzen. Wenn die Airline eine Zahlung
verweigerte – und das war bisher eher die Regel als die Ausnahme –, blieb
nur der Weg vors Gericht. Doch den scheuten viele Flugreisende wegen des
Aufwands und der Sorge, am Ende auf Kosten sitzenzubleiben.
Das soll sich nun ändern. Wie bei Bus und Bahn schon üblich, sollen sich
Flugreisende künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können, wenn ihr
Anspruch nicht erfüllt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat das
Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet. Wenn der Bundestag nach der
Sommerpause dem Gesetz ebenfalls zustimmt, können die Rechte schon zur
Wintersaison genutzt werden.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass Fluggesellschaften sich auf freiwilliger
Basis an der Schlichtung beteiligen. Die beiden größten Branchenverbände,
der Bundesverband Deutsche Luftverkehrswirtschaft und das Board of Airline
Representatives in Germany haben bereits angekündigt, dass ihre Mitglieder
sich beteiligen. Sie sollen eine oder mehrere Schlichtungsstellen
einrichten. „Die Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz der Entscheidungen“,
sagte eine Sprecherin des Justizministeriums zur Begründung. Passagiere von
Fluggesellschaften, die sich nicht freiwillig beteiligen, sollen sich an
eine staatliche Schlichtungsstelle wenden können.
Voraussetzung für die außergerichtliche Schlichtung ist, dass der Anspruch
mindestens 10 und höchstens 5.000 Euro beträgt. Für Pauschalreisende gibt
es Einschränkungen: Sie müssen sich in bestimmten Fällen erst an ihren
Reisveranstalter wenden. Auch Geschäftsreisende, bei denen die Firma
gebucht hat, sind ausgenommen. Für den Verbraucher soll das Verfahren
zunächst kostenlos sein, sofern kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.
Wenn Fluggast oder Airline den Schiedsspruch nicht akzeptieren, steht
beiden Seiten der Gang vor Gericht offen.
Die Verbraucherzentale begrüßte die Einrichtung grundsätzlich. Allerdings
sei es ein Fehler, dass die Teilnahme freiwillig sei, sagte Bundes-Vorstand
Gerd Billen. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber forderte eine einheitliche
Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger.
4 Jul 2012
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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