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# taz.de -- Sexismus auf Werbeplakaten: Der Hintern muss weg
> Die Linkspartei und Bürger kritisieren ein Werbeplakat der Internetseite
> Citysexxx.de, auf der man Prostituierte buchen kann. Das sei
> frauenfeindlich
Bild: Regt Anwohner auf: sexistisches Plakat an der Feldstraße
HAMBURG taz | An der Feldstraße hängt auf einem Anhänger ein zerrissenes
Plakat, darauf ist der Hintern einer Frau abgebildet. Sie beugt sich nach
vorne, damit Passanten ihre Kurven bewundern können. Sie trägt Tanga und
Strapse. Der Werbespruch ist noch zu lesen: „Nur für dich!“ Er wirbt für
die Internetseite [1][www.citysexxx.de], auf die man „klicken, und gleich
ficken“ kann, wie es dort heißt. Das Angebot hat jemandem wohl nicht
gefallen.
Damit ist genau das geschehen, was Theresa Jakob wollte: „Das Plakat musste
verschwinden! Das sehen doch auch Kinder und Jugendliche“, kritisiert sie.
„Jungs formen sich daraus ihr Frauenbild und Mädchen fragen sich, in was
für einer Welt sie leben.“ Jakob war drei Jahre lang im Frauen- und
Lesbenrat des Allgemeinen Studierendenausschusses tätig und setzte sich
gegen Sexismus ein. „Der Scheiß wird anscheinend immer schlimmer“, regt sie
sich auf.
## Prostituierte „bestellen“
Wer dem Aufruf des besagten Plakates folgt, kann auf der Internetseite
Prostituierte „bestellen“ – wie eine Pizza, drastisch formuliert. Sei es
die „geile Sexgöttin“, die „nymphomanische Sklavin“ oder das „heiße
Sexkätzchen“, fündig wird man schnell. Man kann ihre Profile anklicken, auf
denen ihre Handynummer, Brustgröße, Herkunft, ein Straßenname sowie
freizügige Fotos zu sehen sind.
Für den auf Werberecht spezialisierten Juristen Christoph Nebgen befindet
sich diese Aktion in einer rechtlichen Grauzone. Zwar besagt der Paragraf
120 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), dass jegliche Werbung für
Prostitution in der Öffentlichkeit strafbar ist. Doch der Bundesgerichtshof
hat das Gesetz vor sechs Jahren gelockert. Werben für Sex ist seitdem nicht
mehr per se sittenwidrig. Erforderlich für ein Verbot ist heute „eine
konkrete Beeinträchtigung von Rechtsgütern der Allgemeinheit, namentlich
des Jugendschutzes“.
Ist das bei diesem Plakat der Fall? „Es bewegt sich gewiss auf dünnem Eis“,
sagt Nebgen. Denn eine Internetwerbung mit detaillierter
Leistungsbeschreibung für sexuelle Dienste sei trotz Lockerung des
Paragrafen 120 des OWiG ordnungswidrig. Demnach sei auch das Werben für
eine solche Internetseite zu verurteilen. Fakt ist: Wenn ein Zehnjähriger
das Plakat sieht und die Webseite besucht, könnte er eine „geile Sexgöttin�…
anrufen.
Auch der Werberat beurteilt das Plakat kritisch. Er ist eine Institution,
die Bürgern hilft, gegen kritikwürdige Werbung vorzugehen, auch wenn an
ihnen rechtlich nichts zu beanstanden ist. „Besonders die Fokussierung auf
den Hintern der Frau finden wir problematisch“, sagt die Geschäftsführerin
des Werberats, Julia Busse, „da sie als Objekt dargestellt wird.“ Dennoch
müsse man die Dienstleistung anerkennen, für die hier geworben wird.
## „Klar frauenfeindlich“
Laut der Bürgerschaftsabgeordneten der Linksfraktion, Kersten Artus,
überspannt diese Werbeaktion jedoch klar den Bogen. Deswegen hat sie eine
Kleine Anfrage an den Senat gestellt, in der sie fragt, ob die Plakate im
Einklang mit dem Jugendschutz stehen und ob der Senat erwägt, sie wegen
sexistischer und frauenfeindlicher Botschaften zu verbieten. „Gewiss darf
im erträglichen Rahmen für Prostitution geworben werden“, sagt Artus. „Ab…
jeder Jugendliche kann das Plakat mit seinem Smartphone scannen. So etwas
sind wir selbst im liberalen Hamburg nicht gewohnt, das geht zu weit.“
Daher müsse die Stadt reagieren. „Denn diese Internetseite ist klar
frauenfeindlich und geht über das verträgliche Maß hinaus.“
Der Senat hält sich bis dato mit einer Stellungnahme zurück. Auch die
Betreiber der Internetseite möchten sich nicht äußern. So steht das Plakat
weiterhin an der Feldstraße; zerrissen zwar, doch sichtbar für jeden.
11 Jul 2012
## LINKS
[1] http://www.citysexxx.de
## AUTOREN
Amadeus Ulrich
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