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# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wahlrecht verfassungswidrig
> Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße
> gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Dies
> urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Bild: Nicht einverstanden mit dem neuen Wahlrecht.
KARLSRUHE rtr | Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Die von
der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die
Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom
Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das
oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von
SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die
Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2
BvE 9/11)
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2008
erarbeitet worden. Das Gericht hatte damals im Streit um das sogenannte
negative Stimmgewicht eine Reform bis Juli 2011 verlangt. Im Dezember 2011
und damit fünf Monate später war das neue Wahlrecht dann in Kraft getreten.
Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen die
Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge
kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe.
25 Jul 2012
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