# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wahlrecht verfassungswidrig | |
> Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße | |
> gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Dies | |
> urteilt das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Nicht einverstanden mit dem neuen Wahlrecht. | |
KARLSRUHE rtr | Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Die von | |
der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die | |
Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom | |
Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das | |
oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. | |
Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von | |
SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die | |
Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2 | |
BvE 9/11) | |
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2008 | |
erarbeitet worden. Das Gericht hatte damals im Streit um das sogenannte | |
negative Stimmgewicht eine Reform bis Juli 2011 verlangt. Im Dezember 2011 | |
und damit fünf Monate später war das neue Wahlrecht dann in Kraft getreten. | |
Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen die | |
Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge | |
kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe. | |
25 Jul 2012 | |
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