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# taz.de -- AWD erzielt juristischen Teilerfolg: Vier Klagen abgewiesen
> Der Finanzdienstleister AWD hat im Streit mit Anlegern erneut Recht
> bekommen. Der Vorwurf der Falschberatung ist haltlos, entschied das
> Langericht Hannover.
Bild: Umstritten, aber nicht verurteilt: der Finanzdienstleister AWD.
HANNOVER dpa | Der Finanzdienstleister AWD hat in der Klagewelle wegen
möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen
erneuten Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies in vier weiteren
Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer
gegründete Unternehmen ab. Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu
hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds bekamen.
„Die Kammer hat keine Verletzung der Aufklärungs- oder Beratungspflichten
erkennen können“, sagte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. „Die
Entscheidungen bestätigen auch in Hannover ein weiteres Mal die bisherige
bundesweite Rechtsprechung – zu den Provisionsvorwürfen gibt es bisher kein
negatives Urteil zulasten von AWD“, meinte Firmensprecher Andreas Fischer.
In mittlerweile über 70 Fällen sei der Vorwurf überhöhter Provisionen von
Gerichten abgewiesen worden, in über 120 weiteren Verfahren seien Klagen
wegen offenbar erkannter Aussichtslosigkeit bereits zurückgenommen worden.
Hintergrund: In der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000
hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und
später hohe Verluste erlitten. Dafür fordern sie nachträglich
Entschädigung.
17 Aug 2012
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