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# taz.de -- Streit der Woche: Ohrlöcher für Kinder?
> Hübscher Schmuck für kleine Mädchen oder gemeine Körperverletzung? Ob
> Kinder Ohrlöcher bekommen oder nicht – bis jetzt entscheiden die Eltern.
Bild: Ohrringe bei Kindern: Schön anzusehen oder Körperverletzung?
BERLIN taz | Ihre dreijährige Tochter wollte die Ohrlöcher selbst, sagen
die Eltern. Also haben sie das Mädchen in ein Piercingstudio gebracht und
seine Ohrläppchen durchstechen lassen. Währenddessen hat das Kind geweint,
auch später noch hatte es Schmerzen und habe, so ein Kinderarzt,
traumatisiert gewirkt. Und die Eltern forderten Schmerzensgeld vom Studio.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Berlin-Lichtenberg will nun prüfen,
ob sich die Eltern oder die Besitzerin des Studios strafbar gemacht haben,
einem so jungen Kind Ohrlöcher zu stechen. Es sei zweifelhaft, dass das dem
Wohl des Kindes gedient habe, so das Gericht.
Während der Beschneidungsdebatte war das Ohrlochstechen noch ein nicht ganz
ernst genommener Vergleichspunkt, jetzt ist die Diskussion voll
ausgebrochen: Ohrlöcher für Kinder? Viele finden Ohrringe bei kleinen
Mädchen hübsch. Der Schmuck hilft, schon Kleinkinder, deren Geschlecht noch
nicht eindeutig erkennbar ist, als Mädchen zu kennzeichnen. Außerdem sei
das ja wohl eine Sache zwischen Eltern und ihren Kindern und gehe keinen
Außenstehenden etwas an, heißt es oft.
Aber ob den Kindern das Ohrlochstechen gefällt? Mutwillig und schmerzhaft
wird ein Körperteil unwiderruflich beschädigt, Ohrlöcher wachsen nie wieder
ganz zu. Die kleinen Wunden müssen versorgt werden, damit sie sich nicht
entzünden. Kleinkindern zu erklären, dass kein Schmutz an ihre Ohren kommen
darf, ist gar nicht so einfach. Ohrlochstechen verletzt das Recht des
Kindes auf körperliche Unversehrtheit, sagen viele, die Eltern verletzten
ihre Sorgfaltspflicht.
Und wenn das Kind selbst unbedingt Ohrstecker will, weil sie so schön sind,
weil alle anderen auch welche haben? Sollen die Eltern dann standhaft
bleiben oder nachgeben?
Was meinen Sie: Ohrlöcher für Kinder?
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28 Aug 2012
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## AUTOREN
Lisa Goldmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
STREIT DER WOCHE: „Lasst Kindern ihre Unversehrtheit“
Kleinkindern Ohrlöcher zu stechen, ist Körperverletzung, sagt Ulrike Riedel
vom Deutschen Ethikrat. Andere finden es übertrieben, dauernd nach dem
Staat zu rufen.
Urteil gegen Ohrlochstecher: Schmerzhafter Schmuck
Die Inhaberin muss einer 3-Jährigen 70 Euro Schmerzensgeld fürs
Ohrlochstechen zahlen. Der Richter erwägt, den Fall vor die
Staatsanwaltschaft zu bringen.
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