| # taz.de -- Strom: Dem Senat fehlt Energie | |
| > Diese Woche diskutiert das Abgeordnetenhaus, warum das | |
| > Energievolksbegehren abgelehnt wurde - es sind fragwürdige Gründe. | |
| Bild: "Neue Energie für Berlin" wollten die InitiatorInnen des Volksbegehrens. | |
| Das muss Sybille von Obernitz jetzt nicht mehr erklären: Unter der Ägide | |
| der Ex-Wirtschaftssenatorin lehnte der Senat das Volksbegehren „Neue | |
| Energie für Berlin“ ab. Die sechsseitige Vorlage aus ihrem Haus ist | |
| allerdings nicht nur uninspiriert, sie geht außerdem von fragwürdigen | |
| Unterstellungen aus. Am Donnerstag debattiert das Abgeordentenhaus erstmals | |
| über das Thema. | |
| Außer der CDU bejahen alle Fraktionen die Ziele des Begehrens. Seine | |
| Initiatoren wollen, dass Berlin grüne Stadtwerke und eine | |
| Netzbetreibergesellschaft gründet. „Eine echte Energiewende kann nur | |
| gelingen, wenn der öffentliche Einfluss erhöht wird“, heißt es zum | |
| vorgelegten Gesetzentwurf. | |
| Dieser würde das Land zu „aktiver Sozialpolitik“ verpflichten, begründet | |
| hier die Senatsverwaltung für Wirtschaft ihre Ablehnung. Das Volksbegehren | |
| schreibe den Stadtwerken vor, einkommensabhängige Stromtarife einzuführen. | |
| Solche wiederum würden Kunden anziehen, „die vergünstigte Angebote | |
| erwarten“; eine teure Querfinanzierung aus dem Landeshaushalt wäre die | |
| Folge. | |
| Dumm nur: In dem Gesetzentwurf ist nirgends von einkommensabhängigen | |
| Tarifen die Rede. Zwar sollen die Stadtwerke „Energiearmut entgegenwirken“. | |
| Doch dies bedeute vor allem, dass keinem Kunden der Strom abgestellt werden | |
| darf, wenn er seine Rechnung nicht bezahlt hat, sagt Stefan Taschner von | |
| der Initative Berliner Energietisch, die das Begehren initiiert hat. Das | |
| Szenario ist realistisch: 2011 stellten Stromanbieter bundesweit 200.000 | |
| Hartv-IV-Empfängern den Strom ab, weil diese Rechnungen nicht begleichen | |
| konnten. | |
| Darüber hinaus fegte von Obernitz alle demokratiepolitischen Innovationen | |
| des Volksbegehrens vom Tisch: Dieses will, dass Berlin seine Stadtwerke und | |
| Netzbetreibergesellschaft als Anstalten des öffentlichen Rechts konzipiert, | |
| in der nicht nur Senatsvertreter, sondern vor allem direkt gewählte | |
| Bürgervertreter sowie Beschäftigte von Stadtwerken und | |
| Betreibergesellschaft das Sagen haben. Sieben Beschäftigte, zwei Senatoren | |
| und sechs Bürgervertreter sollen den Verwaltungsrat bilden. Jeder Berliner, | |
| der älter ist als 16 Jahre und seit mindestens drei Monaten in der Stadt | |
| lebt, darf diesen alle fünf Jahre wählen und damit Einfluss auf die | |
| Berliner Energiepolitik ausüben. Zusätzlich können Bürger Initiativen in | |
| den Verwaltungsrat einbringen sowie Kundenbefragungen und öffentliche | |
| Versammlungen erzwingen, wenn sie 3.000 beziehungsweise 5.000 | |
| Unterschriften sammeln. | |
| Dem Senat ist das zuviel Demokratie: Das angestrebte Verfahren sei | |
| „unangemessen aufwendig“. Sechs Verwaltungsräte direkt wählen zu lassen, | |
| stünde „außer Verhältnis zum Zweck einer Steigerung der demokratischen | |
| Legitimation“. Mit anderen Worten: Der Murks, den Regierungsmitglieder im | |
| Flughafen- und Messeaufsichtsrat derzeit zu verantworten haben, gibt keinen | |
| Anlass, über neue Wege zur Besetzung derartiger Gremien nachzudenken. | |
| 10 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Puschner | |
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