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# taz.de -- Strom: Dem Senat fehlt Energie
> Diese Woche diskutiert das Abgeordnetenhaus, warum das
> Energievolksbegehren abgelehnt wurde - es sind fragwürdige Gründe.
Bild: "Neue Energie für Berlin" wollten die InitiatorInnen des Volksbegehrens.
Das muss Sybille von Obernitz jetzt nicht mehr erklären: Unter der Ägide
der Ex-Wirtschaftssenatorin lehnte der Senat das Volksbegehren „Neue
Energie für Berlin“ ab. Die sechsseitige Vorlage aus ihrem Haus ist
allerdings nicht nur uninspiriert, sie geht außerdem von fragwürdigen
Unterstellungen aus. Am Donnerstag debattiert das Abgeordentenhaus erstmals
über das Thema.
Außer der CDU bejahen alle Fraktionen die Ziele des Begehrens. Seine
Initiatoren wollen, dass Berlin grüne Stadtwerke und eine
Netzbetreibergesellschaft gründet. „Eine echte Energiewende kann nur
gelingen, wenn der öffentliche Einfluss erhöht wird“, heißt es zum
vorgelegten Gesetzentwurf.
Dieser würde das Land zu „aktiver Sozialpolitik“ verpflichten, begründet
hier die Senatsverwaltung für Wirtschaft ihre Ablehnung. Das Volksbegehren
schreibe den Stadtwerken vor, einkommensabhängige Stromtarife einzuführen.
Solche wiederum würden Kunden anziehen, „die vergünstigte Angebote
erwarten“; eine teure Querfinanzierung aus dem Landeshaushalt wäre die
Folge.
Dumm nur: In dem Gesetzentwurf ist nirgends von einkommensabhängigen
Tarifen die Rede. Zwar sollen die Stadtwerke „Energiearmut entgegenwirken“.
Doch dies bedeute vor allem, dass keinem Kunden der Strom abgestellt werden
darf, wenn er seine Rechnung nicht bezahlt hat, sagt Stefan Taschner von
der Initative Berliner Energietisch, die das Begehren initiiert hat. Das
Szenario ist realistisch: 2011 stellten Stromanbieter bundesweit 200.000
Hartv-IV-Empfängern den Strom ab, weil diese Rechnungen nicht begleichen
konnten.
Darüber hinaus fegte von Obernitz alle demokratiepolitischen Innovationen
des Volksbegehrens vom Tisch: Dieses will, dass Berlin seine Stadtwerke und
Netzbetreibergesellschaft als Anstalten des öffentlichen Rechts konzipiert,
in der nicht nur Senatsvertreter, sondern vor allem direkt gewählte
Bürgervertreter sowie Beschäftigte von Stadtwerken und
Betreibergesellschaft das Sagen haben. Sieben Beschäftigte, zwei Senatoren
und sechs Bürgervertreter sollen den Verwaltungsrat bilden. Jeder Berliner,
der älter ist als 16 Jahre und seit mindestens drei Monaten in der Stadt
lebt, darf diesen alle fünf Jahre wählen und damit Einfluss auf die
Berliner Energiepolitik ausüben. Zusätzlich können Bürger Initiativen in
den Verwaltungsrat einbringen sowie Kundenbefragungen und öffentliche
Versammlungen erzwingen, wenn sie 3.000 beziehungsweise 5.000
Unterschriften sammeln.
Dem Senat ist das zuviel Demokratie: Das angestrebte Verfahren sei
„unangemessen aufwendig“. Sechs Verwaltungsräte direkt wählen zu lassen,
stünde „außer Verhältnis zum Zweck einer Steigerung der demokratischen
Legitimation“. Mit anderen Worten: Der Murks, den Regierungsmitglieder im
Flughafen- und Messeaufsichtsrat derzeit zu verantworten haben, gibt keinen
Anlass, über neue Wege zur Besetzung derartiger Gremien nachzudenken.
10 Sep 2012
## AUTOREN
Sebastian Puschner
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