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# taz.de -- In eigener Sache: taz schlägt Sarrazin
> Die taz hat keine Schmähkritik über Thilo Sarrazin verfasst. Das
> entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main und wies einen
> Verbotsantrag Sarrazins zurück.
Bild: Fast könnte man Mitleid… ach, nee, eigentlich voll nicht.
FRANKFURT/MAIN afp | Der umstrittene Buchautor Thilo Sarrazin hat in einem
Rechtsstreit mit der taz über die Wortwahl in einem Artikel eine Niederlage
einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main wies in
einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag Sarrazins zurück,
mit dem dieser der Zeitung eine Äußerung über ihn verbieten lassen wollte.
Die taz hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin [1][geschrieben], er werde
„inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig
ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch
etwas aufhübschen muss“. Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und
Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit
seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter
Landgericht.
Dessen Beschluss bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen
Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung.
Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die
Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im
Vordergrund stehe.
Personen des öffentlichen Lebens müssten sich dabei weitergehende
Einschränkungen gefallen lassen. In der beanstandeten Veröffentlichung
stehe nicht die Diffamierung Sarrazins als Person des öffentlichen Lebens
im Vordergrund, sondern sein Verhältnis zu Journalisten. Die Richter
verwiesen zudem darauf, dass auch polemische und überspitzte Kritik von der
Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei. (Az. 16 W 36/12)
14 Sep 2012
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