# taz.de -- In eigener Sache: taz schlägt Sarrazin | |
> Die taz hat keine Schmähkritik über Thilo Sarrazin verfasst. Das | |
> entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main und wies einen | |
> Verbotsantrag Sarrazins zurück. | |
Bild: Fast könnte man Mitleid… ach, nee, eigentlich voll nicht. | |
FRANKFURT/MAIN afp | Der umstrittene Buchautor Thilo Sarrazin hat in einem | |
Rechtsstreit mit der taz über die Wortwahl in einem Artikel eine Niederlage | |
einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main wies in | |
einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag Sarrazins zurück, | |
mit dem dieser der Zeitung eine Äußerung über ihn verbieten lassen wollte. | |
Die taz hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin [1][geschrieben], er werde | |
„inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig | |
ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch | |
etwas aufhübschen muss“. Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und | |
Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit | |
seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter | |
Landgericht. | |
Dessen Beschluss bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen | |
Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung. | |
Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die | |
Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im | |
Vordergrund stehe. | |
Personen des öffentlichen Lebens müssten sich dabei weitergehende | |
Einschränkungen gefallen lassen. In der beanstandeten Veröffentlichung | |
stehe nicht die Diffamierung Sarrazins als Person des öffentlichen Lebens | |
im Vordergrund, sondern sein Verhältnis zu Journalisten. Die Richter | |
verwiesen zudem darauf, dass auch polemische und überspitzte Kritik von der | |
Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei. (Az. 16 W 36/12) | |
14 Sep 2012 | |
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