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# taz.de -- Missbrauchs-Ermittlungen: Was das Kirchenamt wusste
> Das Kirchenamt in Kiel hatte frühzeitig Hinweise auf die Ermittlungen der
> Staatsanwaltschaft wegen Vertuschung der Missbrauchs-Fälle. Doch die
> Hamburger Bischöfin wurde nicht informiert.
Bild: War nicht über Ermittlungen informiert: Bischöfin Kirsten Fehrs.
HAMBURG taz | Wurde Hamburgs evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs wirklich
von den Ermittlungen gegen vier frühere ranghohe kirchliche Mitarbeiter
überrascht, wie sie bei einer Pressekonferenz sagte? Dorothee Schencking,
eine der Anzeigensteller, bestreitet das: Auch der Kirchenleitung müsse
„bereits im Januar des Jahres bekannt gewesen sein“, dass zwei Anzeigen
wegen Strafvereitelung erstattet worden seien.
Spätestens im Juli müsste die Kirchenleitung aber von den Ermittlungen
informiert worden sein, wie der Ahrensburger Pastor Helgo Matthias Haak
berichtet. Er selbst sei am 19. Juli von der Kriminalpolizei vorgeladen
worden. Propst Hartwig Liebich, den er um Aussagegenehmigung bat, habe das
Schriftstück ans Kieler Landeskirchenamt weitergeleitet – die Erlaubnis
auszusagen sei am 20. Juli erteilt worden, die Vernehmung habe am 30. Juli
stattgefunden.
Kirchensprecher Mathias Benckert bestätigt Haaks Darstellungen zur
Aussagegenehmigung. „Allerdings war das Landeskirchenamt nicht
Verfahrensbeteiligter, hatte kein Recht auf Akteneinsicht und daher auch
keine Informationen über den genaueren Gegenstand des Verfahrens.“ Kiel
habe die Staatsanwaltschaft schriftlich um genauere Informationen gebeten,
aber keine Antwort erhalten. Das kann Oberstaatsanwalt Peter Anders aus dem
Gedächtnis nicht kommentieren, betont aber, ein Antrag auf Akteneinsicht
wäre sehr genau geprüft worden. Der Oberstaatsanwalt fügt hinzu, seine
Behörde werde bemüht sein, der Kirche ihre Entscheidung transparent zu
machen.
Kirchensprecher Benckert argumentiert, bis vorige Woche hätten keine
belastbaren Informationen vorgelegen. Das Amt habe darum „keinen Anlass
gesehen, die Bischöfin über den Verwaltungsvorgang der Erteilung einer
Aussagegenehmigung zu informieren.“
14 Sep 2012
## AUTOREN
Frank Berno Timm
## TAGS
Missbrauch
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