| # taz.de -- Kommentar Youtube: Jenny lebt, andere nicht | |
| > Youtube entfernt Videos einer betrunkenen Schauspielerin. Aber nicht den | |
| > umstrittenen Mohammed-Film. Das ergibt schon Sinn. | |
| Jenny Elvers-Elbertzhagen (40), hatte einen Fernsehauftritt bei „Das!“ im | |
| NDR, am Montag Abend. Und sie war offensichtlich betrunken. Jetzt geht sie | |
| in eine Entzugsklinik, sagt sie. Der Teil der Sendung – und darum geht der | |
| Streit – ist nicht im Videoarchiv des NDR zu sehen. Die Eskapade wurde zwar | |
| beim Videoportal Youtube hochgeladen, aber dann von Youtube wieder | |
| gelöscht. | |
| Nun läuft ein Hase-und-Igel-Spiel zwischen Leuten, die es hochladen und | |
| Leuten, die bei Youtube beantragen die einzelnen Videoschnipsel wieder zu | |
| entfernen. Ist das Runternehmen Zensur? Nein, nein und nochmals Nein. Auch | |
| eine Jenny E. hat ein Recht auf Schutz ihrer Person. Weil sie lebt ( „Würde | |
| des Menschen“ und so weiter, liebe Hochlader). | |
| Nun ist Jenny E. einigermaßen prominent. Sie tritt im Fernsehen auf, hatte | |
| und hat einen Haufen prominenter Freunde und redet mit der Bild-Zeitung, | |
| auch über den Faux-pas beim NDR. Das heißt aber nicht, dass ihr Privatleben | |
| bis ins Letzte der Öffentlichkeit gehört. Und dass sie kein Recht hat auf | |
| Resozialisierung. Wenn sie anfinge, ein Geschäft aus ihrer Alkoholkrankheit | |
| zu machen, als Buch, als Soap aus der Entziehungsklinik, als Talkshow-Tour, | |
| dann würde sich die Sache wieder anders darstellen. So weit sind wir aber | |
| nicht und bis zum Beweis des Gegenteils bleiben ihre Krankheiten ihre | |
| Privatsache. | |
| Ähnlich privat: die nackten Brüste der britischen Prinzessin Kate. Die Dame | |
| hat sie nicht am Strand herum gezeigt oder vom Balkon des | |
| Buckingham-Palastes, sondern auf ihrer Ferienveranda. Also geht das auch | |
| keinen außerhalb der Veranda etwas an. | |
| Das mit der Menschenwürde und dem Schutz der Privatheit gilt übrigens nicht | |
| für Mohammed oder Jesus. Nicht weil die beiden keine Menschen, sondern | |
| gottgleich oder -ähnlich wären. So etwas erfasst weder das Grundgesetz noch | |
| das Straf- oder Presserecht. | |
| Die beiden sind schlicht keine lebenden Personen. Für sie gilt weder der | |
| Schutz der Privatsphäre, noch können sie bei Beleidigungen oder Lügen | |
| klagen. Selbst das Urheberrecht für ihre Werke ist längst abgelaufen. So | |
| sieht es zumindest Youtube in Deutschland. | |
| 20 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Reiner Metzger | |
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