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# taz.de -- Kommentar Youtube: Jenny lebt, andere nicht
> Youtube entfernt Videos einer betrunkenen Schauspielerin. Aber nicht den
> umstrittenen Mohammed-Film. Das ergibt schon Sinn.
Jenny Elvers-Elbertzhagen (40), hatte einen Fernsehauftritt bei „Das!“ im
NDR, am Montag Abend. Und sie war offensichtlich betrunken. Jetzt geht sie
in eine Entzugsklinik, sagt sie. Der Teil der Sendung – und darum geht der
Streit – ist nicht im Videoarchiv des NDR zu sehen. Die Eskapade wurde zwar
beim Videoportal Youtube hochgeladen, aber dann von Youtube wieder
gelöscht.
Nun läuft ein Hase-und-Igel-Spiel zwischen Leuten, die es hochladen und
Leuten, die bei Youtube beantragen die einzelnen Videoschnipsel wieder zu
entfernen. Ist das Runternehmen Zensur? Nein, nein und nochmals Nein. Auch
eine Jenny E. hat ein Recht auf Schutz ihrer Person. Weil sie lebt ( „Würde
des Menschen“ und so weiter, liebe Hochlader).
Nun ist Jenny E. einigermaßen prominent. Sie tritt im Fernsehen auf, hatte
und hat einen Haufen prominenter Freunde und redet mit der Bild-Zeitung,
auch über den Faux-pas beim NDR. Das heißt aber nicht, dass ihr Privatleben
bis ins Letzte der Öffentlichkeit gehört. Und dass sie kein Recht hat auf
Resozialisierung. Wenn sie anfinge, ein Geschäft aus ihrer Alkoholkrankheit
zu machen, als Buch, als Soap aus der Entziehungsklinik, als Talkshow-Tour,
dann würde sich die Sache wieder anders darstellen. So weit sind wir aber
nicht und bis zum Beweis des Gegenteils bleiben ihre Krankheiten ihre
Privatsache.
Ähnlich privat: die nackten Brüste der britischen Prinzessin Kate. Die Dame
hat sie nicht am Strand herum gezeigt oder vom Balkon des
Buckingham-Palastes, sondern auf ihrer Ferienveranda. Also geht das auch
keinen außerhalb der Veranda etwas an.
Das mit der Menschenwürde und dem Schutz der Privatheit gilt übrigens nicht
für Mohammed oder Jesus. Nicht weil die beiden keine Menschen, sondern
gottgleich oder -ähnlich wären. So etwas erfasst weder das Grundgesetz noch
das Straf- oder Presserecht.
Die beiden sind schlicht keine lebenden Personen. Für sie gilt weder der
Schutz der Privatsphäre, noch können sie bei Beleidigungen oder Lügen
klagen. Selbst das Urheberrecht für ihre Werke ist längst abgelaufen. So
sieht es zumindest Youtube in Deutschland.
20 Sep 2012
## AUTOREN
Reiner Metzger
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