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# taz.de -- INKLUSION: Wirkungslose Vereinbarung
> Der Martinsclub bezahlt trotz einer Dienstvereinbarung zwischen Senatorin
> für Bildung und Personalrat der Schulen seine SchulassistentInnen
> untertariflich.
Bild: Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit unter öffentlicher Aufsicht in der S…
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch bei unterschiedlichen
Beschäftigungsträgern – eigentlich sollte das für die pädagogischen
MitarbeiterInnen an Bremer Schulen seit Februar 2011 gelten. Denn damals
hat die Bildungssenatorin eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat
Schulen getroffen, nach der sämtliche pädagogische MitarbeiterInnen
externer Beschäftigungsträger für „nichtunterrichtende“ Betreuung von
SchülerInnen „entsprechend oder gleichwertig“ dem Tarifvertrag des
Öffentlichen Dienstes (TV-L) bezahlt werden sollen. Das betrifft den
Martinsclub, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz
(DRK) oder die Hans-Wendt-Stiftung. Umgesetzt wird die Vereinbarung jedoch
im Bereich der SchulassistentInnen bis heute nicht.
„Damals“, sagt Matthias Wagner, Betriebsratsvorsitzender des ASB Bremen,
„hat die Senatorin angekündigt, Träger nicht weiter zu beschäftigen, die
sich nicht an die Vereinbarung halten.“ Beim ASB, sagt er, würde der TV-L
umgesetzt: „Das war auch schon vor der Vereinbarung der Fall, insofern hat
uns das gar nicht betroffen.“ Auch die MitarbeiterInnen des DRK werden
korrekt vergütet, „aber wir haben davon gehört, dass das nicht überall so
ist“, sagt Dirk Braun, Betriebsratsvorsitzender des Bremer DRK.
„Andererseits weiß man ja auch nicht, was ’entsprechend‘ oder
’gleichwertig‘ in der Dienstvereinbarung überhaupt bedeuten soll – wenn …
Beispiel der Martinsclub einen eigenen Tarif hat, dann ist das ja
vielleicht schon ’entsprechend‘.“
Ver.di-Fachsekretär Uwe Schmid sagt: „Der Martinsclub hat gar keinen Tarif
– ein solcher muss zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber geschlossen
werden, und das ist bisher nicht geschehen.“ Dagegen steht, was die
Bildungsbehörde auf Anfrage der taz sagt: „Die Senatorin für Bildung,
Wissenschaft und Gesundheit hat den Tarifvertrag des Martinsclubs
analysiert und als mit den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in der
Gesamtbetrachtung gleichwertig bewertet.“ Für sie existiert also ein
Tarifvertrag, der zwar nicht entsprechend, aber immerhin „gleichwertig“
sein soll. Michael Huesmann, Sprecher der Bildungsbehörde, erläutert: „Mit
Sonderzahlungen und Prämien kommen die Angestellten des Martinsclub unterm
Strich auf eine gleichwertige Vergütung.“
Dem widerspricht Schmid: „Ich frage mich, was damit gemeint ist – die
Schulassistenten des Martinsclub erhalten weder Urlaubs- noch
Weihnachtsgeld, geschweige denn eine betriebliche Altersvorsorge.“ Das
Einstiegsgehalt der knapp 400 AssistentInnen entspreche zwar korrekterweise
der Stufe eins der TV-L-Tabelle, „aber dabei bleibt es auch, denn während
Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Anzahl ihrer Beschäftigungsjahre
in den Tarifstufen hochklettern, geschieht das beim Martinsclub nicht“. In
der Konsequenz bedeute das nach fünfzehn Dienstjahren Gehaltseinbußen von
600 Euro im Monat.
Davon weiß man bei der Bildungsbehörde nichts: „Ich kann Ihnen nur sagen“,
so Huesmann, „dass der Tarifvertrag für gleichwertig befunden wurde.“
Außerdem lägen wegen einer möglichen Nicht-Einhaltung der
Dienstvereinbarung bis heute keine Beschwerden des Personalrats Schulen
vor.
Der hat am Donnerstag eine Sitzung. „Da werden wir das thematisieren“, sagt
Petra Lichtenberg vom Personalrat Schulen. Der Betriebsrat des Martinsclub
möchte sich dazu nicht äußern.
4 Nov 2012
## AUTOREN
Simone Schnase
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