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# taz.de -- Durchsuchung bei "Morgenpost": Springer hat was für Polizisten üb…
> Ein Redakteur der "Berliner Morgenpost" soll einen Polizisten bestochen
> haben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt bei Durchsuchung Beweismittel
Bild: Ganz so heilig wie der Papst ist der Springer-Verlag offenbar nicht... Ve…
Erstmals seit vielen Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft die
Redaktionsräume einer Zeitung durchsuchen lassen. Am Mittwoch wurde der
Arbeitsplatz eines Reporters in den Räumen der Berliner Morgenpost gefilzt.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, ist auch die
Privatwohnung des Journalisten durchsucht worden. Dabei habe die
Staatsanwaltschaft unter anderem Computer beschlagnahmt. Die Morgenpost
erscheint im Axel Springer Verlag.
Gegen den Journalisten wird ermittelt, weil er einen Beamten des
Landeskriminalamts (LKA) für die Weitergabe von Informationen aus einem
Ermittlungsverfahren bestochen haben soll. Das Ermittlungsverfahren geht
auf eine missglückte Großaktion der Polizei gegen eine Gruppe Hells Angels
Ende Mai zurück. Das Charter, das bei dieser Gelegenheit verboten werden
sollte, hatte von der geplanten Razzia Wind bekommen und sein Klubhaus tags
zuvor ausgeräumt. Aber auch Medien wie Spiegel Online und die Morgenpost
wussten frühzeitig Bescheid. Für die Polizei war deshalb klar: Der
Informant muss aus ihren eigenen Reihen kommen. Im August wurden der
Arbeitsplatz und die Wohnung eines Beamten durchsucht, der im
Rockerdezernat des LKAs tätig ist.
Bei den seinerzeit sichergestellten Beweismitteln befanden sich jene
Unterlagen, die nun zu der Durchsuchung bei dem Redakteur der Berliner
Morgenpost führten. Nach Informationen der taz war bei dem Beamten eine an
den Axel Springer Verlag gerichtete Rechnung gefunden worden. Ausgewiesen
ist eine Summe von 3.000 Euro. Der Beleg für diese Rechnung, erfuhr die
taz, wurde den Ermittlern am Mittwoch unmittelbar vor der eigentlichen
Durchsuchung im Springer Verlag ausgehändigt.
Der Vorwurf der Bestechung ist ein für eine Zeitung mehr als
rufschädigender Vorgang. Von der Morgenpost war am Freitag zu der Rechnung
keine Stellungnahme zu erhalten. In einer allgemeinen Pressererklärung
teilte der Verlag mit: „Wir weisen die Verdächtigung gegenüber einem
unserer Redakteure zurück. Die Durchsuchung ist grob unverhältnismäßig und
rechtswidrig“. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit
und das Redaktionsgeheimnis habe der Verlag Rechtsmittel eingelegt.
Justizsprecher Steltner bestätigte, dass die beschlagnahmten Festplatten
bis zu einer Entscheidung des Landgerichts nicht ausgelesen würden.
Die Journalistenverbände übten scharfe Kritik an der Polizeiaktion.
Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte,
Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen
Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“. Auch die Deutsche
Journalistinnen- und Journalisten-Union bei Ver.di bezeichnete das Vorgehen
der Behörden als „vollkommen unverhältnismäßig“. Anscheinend stehe die
Berliner Polizei sehr unter Druck, endlich einen „Maulwurf“ zu
präsentieren, so Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
Der beschuldigte Redakteur ist langjähriger Polizeireporter der Morgenpost.
„Er geht dahin, wo es kracht, raucht und wehtut“, pries die Zeitung
unlängst einen seiner Artikel. In Journalistenkreisen kursiert über ihn die
Meinung, absolut integer zu sein. Wegen seiner guten Kontakte zur Polizei
sei er den Ermittlern ein Dorn im Auge. „Man wollte bei ihm mal auf den
Busch klopfen“, so Kollegen. Eine Durchsuchung, die dem Zweck dient,
Informanten eines Journalisten zu ermitteln, ist laut
Bundesverfassungsgericht rechtswidrig.
30 Nov 2012
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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