| # taz.de -- Durchsuchung bei "Morgenpost": Springer hat was für Polizisten üb… | |
| > Ein Redakteur der "Berliner Morgenpost" soll einen Polizisten bestochen | |
| > haben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt bei Durchsuchung Beweismittel | |
| Bild: Ganz so heilig wie der Papst ist der Springer-Verlag offenbar nicht... Ve… | |
| Erstmals seit vielen Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft die | |
| Redaktionsräume einer Zeitung durchsuchen lassen. Am Mittwoch wurde der | |
| Arbeitsplatz eines Reporters in den Räumen der Berliner Morgenpost gefilzt. | |
| Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, ist auch die | |
| Privatwohnung des Journalisten durchsucht worden. Dabei habe die | |
| Staatsanwaltschaft unter anderem Computer beschlagnahmt. Die Morgenpost | |
| erscheint im Axel Springer Verlag. | |
| Gegen den Journalisten wird ermittelt, weil er einen Beamten des | |
| Landeskriminalamts (LKA) für die Weitergabe von Informationen aus einem | |
| Ermittlungsverfahren bestochen haben soll. Das Ermittlungsverfahren geht | |
| auf eine missglückte Großaktion der Polizei gegen eine Gruppe Hells Angels | |
| Ende Mai zurück. Das Charter, das bei dieser Gelegenheit verboten werden | |
| sollte, hatte von der geplanten Razzia Wind bekommen und sein Klubhaus tags | |
| zuvor ausgeräumt. Aber auch Medien wie Spiegel Online und die Morgenpost | |
| wussten frühzeitig Bescheid. Für die Polizei war deshalb klar: Der | |
| Informant muss aus ihren eigenen Reihen kommen. Im August wurden der | |
| Arbeitsplatz und die Wohnung eines Beamten durchsucht, der im | |
| Rockerdezernat des LKAs tätig ist. | |
| Bei den seinerzeit sichergestellten Beweismitteln befanden sich jene | |
| Unterlagen, die nun zu der Durchsuchung bei dem Redakteur der Berliner | |
| Morgenpost führten. Nach Informationen der taz war bei dem Beamten eine an | |
| den Axel Springer Verlag gerichtete Rechnung gefunden worden. Ausgewiesen | |
| ist eine Summe von 3.000 Euro. Der Beleg für diese Rechnung, erfuhr die | |
| taz, wurde den Ermittlern am Mittwoch unmittelbar vor der eigentlichen | |
| Durchsuchung im Springer Verlag ausgehändigt. | |
| Der Vorwurf der Bestechung ist ein für eine Zeitung mehr als | |
| rufschädigender Vorgang. Von der Morgenpost war am Freitag zu der Rechnung | |
| keine Stellungnahme zu erhalten. In einer allgemeinen Pressererklärung | |
| teilte der Verlag mit: „Wir weisen die Verdächtigung gegenüber einem | |
| unserer Redakteure zurück. Die Durchsuchung ist grob unverhältnismäßig und | |
| rechtswidrig“. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit | |
| und das Redaktionsgeheimnis habe der Verlag Rechtsmittel eingelegt. | |
| Justizsprecher Steltner bestätigte, dass die beschlagnahmten Festplatten | |
| bis zu einer Entscheidung des Landgerichts nicht ausgelesen würden. | |
| Die Journalistenverbände übten scharfe Kritik an der Polizeiaktion. | |
| Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte, | |
| Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen | |
| Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“. Auch die Deutsche | |
| Journalistinnen- und Journalisten-Union bei Ver.di bezeichnete das Vorgehen | |
| der Behörden als „vollkommen unverhältnismäßig“. Anscheinend stehe die | |
| Berliner Polizei sehr unter Druck, endlich einen „Maulwurf“ zu | |
| präsentieren, so Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. | |
| Der beschuldigte Redakteur ist langjähriger Polizeireporter der Morgenpost. | |
| „Er geht dahin, wo es kracht, raucht und wehtut“, pries die Zeitung | |
| unlängst einen seiner Artikel. In Journalistenkreisen kursiert über ihn die | |
| Meinung, absolut integer zu sein. Wegen seiner guten Kontakte zur Polizei | |
| sei er den Ermittlern ein Dorn im Auge. „Man wollte bei ihm mal auf den | |
| Busch klopfen“, so Kollegen. Eine Durchsuchung, die dem Zweck dient, | |
| Informanten eines Journalisten zu ermitteln, ist laut | |
| Bundesverfassungsgericht rechtswidrig. | |
| 30 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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