# taz.de -- Durchsuchung bei "Morgenpost": Springer hat was für Polizisten üb… | |
> Ein Redakteur der "Berliner Morgenpost" soll einen Polizisten bestochen | |
> haben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt bei Durchsuchung Beweismittel | |
Bild: Ganz so heilig wie der Papst ist der Springer-Verlag offenbar nicht... Ve… | |
Erstmals seit vielen Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft die | |
Redaktionsräume einer Zeitung durchsuchen lassen. Am Mittwoch wurde der | |
Arbeitsplatz eines Reporters in den Räumen der Berliner Morgenpost gefilzt. | |
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, ist auch die | |
Privatwohnung des Journalisten durchsucht worden. Dabei habe die | |
Staatsanwaltschaft unter anderem Computer beschlagnahmt. Die Morgenpost | |
erscheint im Axel Springer Verlag. | |
Gegen den Journalisten wird ermittelt, weil er einen Beamten des | |
Landeskriminalamts (LKA) für die Weitergabe von Informationen aus einem | |
Ermittlungsverfahren bestochen haben soll. Das Ermittlungsverfahren geht | |
auf eine missglückte Großaktion der Polizei gegen eine Gruppe Hells Angels | |
Ende Mai zurück. Das Charter, das bei dieser Gelegenheit verboten werden | |
sollte, hatte von der geplanten Razzia Wind bekommen und sein Klubhaus tags | |
zuvor ausgeräumt. Aber auch Medien wie Spiegel Online und die Morgenpost | |
wussten frühzeitig Bescheid. Für die Polizei war deshalb klar: Der | |
Informant muss aus ihren eigenen Reihen kommen. Im August wurden der | |
Arbeitsplatz und die Wohnung eines Beamten durchsucht, der im | |
Rockerdezernat des LKAs tätig ist. | |
Bei den seinerzeit sichergestellten Beweismitteln befanden sich jene | |
Unterlagen, die nun zu der Durchsuchung bei dem Redakteur der Berliner | |
Morgenpost führten. Nach Informationen der taz war bei dem Beamten eine an | |
den Axel Springer Verlag gerichtete Rechnung gefunden worden. Ausgewiesen | |
ist eine Summe von 3.000 Euro. Der Beleg für diese Rechnung, erfuhr die | |
taz, wurde den Ermittlern am Mittwoch unmittelbar vor der eigentlichen | |
Durchsuchung im Springer Verlag ausgehändigt. | |
Der Vorwurf der Bestechung ist ein für eine Zeitung mehr als | |
rufschädigender Vorgang. Von der Morgenpost war am Freitag zu der Rechnung | |
keine Stellungnahme zu erhalten. In einer allgemeinen Pressererklärung | |
teilte der Verlag mit: „Wir weisen die Verdächtigung gegenüber einem | |
unserer Redakteure zurück. Die Durchsuchung ist grob unverhältnismäßig und | |
rechtswidrig“. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit | |
und das Redaktionsgeheimnis habe der Verlag Rechtsmittel eingelegt. | |
Justizsprecher Steltner bestätigte, dass die beschlagnahmten Festplatten | |
bis zu einer Entscheidung des Landgerichts nicht ausgelesen würden. | |
Die Journalistenverbände übten scharfe Kritik an der Polizeiaktion. | |
Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte, | |
Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen | |
Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“. Auch die Deutsche | |
Journalistinnen- und Journalisten-Union bei Ver.di bezeichnete das Vorgehen | |
der Behörden als „vollkommen unverhältnismäßig“. Anscheinend stehe die | |
Berliner Polizei sehr unter Druck, endlich einen „Maulwurf“ zu | |
präsentieren, so Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. | |
Der beschuldigte Redakteur ist langjähriger Polizeireporter der Morgenpost. | |
„Er geht dahin, wo es kracht, raucht und wehtut“, pries die Zeitung | |
unlängst einen seiner Artikel. In Journalistenkreisen kursiert über ihn die | |
Meinung, absolut integer zu sein. Wegen seiner guten Kontakte zur Polizei | |
sei er den Ermittlern ein Dorn im Auge. „Man wollte bei ihm mal auf den | |
Busch klopfen“, so Kollegen. Eine Durchsuchung, die dem Zweck dient, | |
Informanten eines Journalisten zu ermitteln, ist laut | |
Bundesverfassungsgericht rechtswidrig. | |
30 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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