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# taz.de -- Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Nur eine kleine Nummer
> Nach dem Wahlsieg will Rot-Grün in Niedersachsen eine
> Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen. Die Frage ist nur: auf
> welcher Grundlage?
Bild: Her mit der Nummer: Die Kennzeichnungspflicht soll keine Rückschlüsse a…
HANNOVER taz | Polizisten werden im Norden künftig leichter
identifizierbar. Während in Schleswig-Holstein bereits eine
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gilt, will Niedersachsens künftige
rot-grüne Landesregierung eine ähnliche Regelung einführen.
Polizisten in geschlossen Einheiten, wie sie etwa bei Großdemonstrationen
im Einsatz sind, sollen eine anonymisierte Kennzeichnung tragen. Das haben
die Verhandlungsführer von SPD und Grünen in ihrer zweiten Koalitionsrunde
in Hannover am Montagabend beschlossen.
Eine solche Kennzeichnung sieht auch in Bremen der rot-grüne
Koalitionsvertrag von 2011 vor – eingeführt ist sie allerdings noch nicht.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will sich nun mit dem Nachbarland
abstimmen. „Seit dem Wahlausgang in Niedersachsen warten wir mit der
Umsetzung ab, bis eine einheitliche Regelung gefunden wurde“, sagt sein
Sprecher Rainer Gausepohl. Das sei sinnvoll, weil Polizisten aus
Niederachsen oft in Bremen im Einsatz seien und umgekehrt.
In Hamburg hakt es unterdessen trotz eines SPD-Landesparteitagsbeschlusses
pro Kennzeichnung noch. Man will die Kennzeichnungspflicht nur im
Einvernehmen mit den Gewerkschaften einführen, die diese traditionell
ablehnen. Zum Zankapfel könnte der Plan auch in Niedersachsen werden.
## Ergebnisoffener Dialog
In einer Umfrage der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten sich noch im
November die mehr als 10.000 niedersächsischen Polizisten fast einstimmig
gegen eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Auf den hannoverschen
Beschluss reagierte die GdP prompt mit der Forderung nach einem
„ergebnisoffenen Dialog“.
Entsprechend scheuen sich auch die niedersächsischen Neu-Koalitionäre, die
Kennzeichnungspflicht an den Gewerkschaften vorbei durchzudrücken. „Sehr
sensibel“ seien Polizeibeamte beim Thema Kennzeichnung, sagt der
designierte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), „diese Sensibilität
werden wir achten“. Gespräche mit der GdP solle es geben, allerdings nicht
zur Frage, ob die Pflicht komme, sondern eher zur Frage der Ausgestaltung.
Die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten werde man „strikt achten“,
kündigt Weil an. Die Kennzeichnung dürfe „keinerlei Rückschlüsse auf die
Person“ zulassen, sie solle Polizisten lediglich im Falle von Beschwerden
„identifizierbar“ machen.
Offen ist unterdessen noch, auf welcher Grundlage die Kennzeichnungspflicht
eingeführt werden soll. Nach dem Willen der Grünen soll sie ins
niedersächsische Polizeigesetz geschrieben und nicht nur mit einer
Dienstverordnung geregelt werden. Die gelten nur für niedersächsische
Polizeibeamte, nicht aber für jene aus anderen Bundesländern, die bei
Großeinsätzen wie etwa den Castortransporten ins Wendland im Einsatz sind.
In Bremen hat man von dieser Idee zwischenzeitlich wieder Abstand genommen
– zu groß war dort die Befürchtung, andere Bundesländer könnten sich
daraufhin schwerer damit tun, Bremen bei Polizeieinsätzen zu unterstützen.
5 Feb 2013
## AUTOREN
J.-P. Baeck
T. Havlicek
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