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# taz.de -- Haftbedingungen: Ex-Knacki darf nicht reden
> Die Koalition will einen Ex-Häftling im Rechtsausschuss nicht zu Wort
> kommen lassen.
Bild: Einmal hinter Gittern, im Parlament stigmatisiert.
Unter großem Medienrummel hat der Rechtsausschuss im Abgeordnetenhaus am
Mittwoch über die Frage gestritten, ob ein verurteilter Straftäter als
Sachkundiger gehört werden darf – zum Thema Sicherungsverwahrung. Die
Grünen hatten den 60-jährigen Ex-Häftling Klaus Witt als Sachkundigen
eingeladen, um für die Anhörung zum Gesetzentwurf Informationen über den
Haftalltag zu erhalten. Witt wurde 1999 unter anderem wegen
Rauschgifthandel zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren und
anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Seit März 2012 ist er auf
freiem Fuß.
Der arbeitslose Witt sagte im Vorfeld, er wolle über die
Perspektivlosigkeit in der Sicherungsverwahrung sprechen. Doch dazu kam es
nicht: Die Regierungskoalition votierte gegen seine Anhörung. Gehört wurden
nur die vier Sachverständigen der anderen Fraktionen. Sven Kohlmeier von
der SPD warf dem grünen Rechtsexperten Dirk Behrendt, der Witt ausgewählt
hatte, Effekthascherei und Verhöhnung der Opfer von Straftätern vor.
Außerdem habe er den ehemaligen Häftling erst zwei Tage vor der Anhörung
ins Spiel gebracht. Behrendt wollte zuerst den verurteilten Bankräuber und
Geiselnehmer Dieter Wurm zur Anhörung holen. Dies war aber wegen
Sicherheitsbedenken abgelehnt worden.
Klaus Lederer (Linke) teilte die Bedenken der Koalition, hielt aber die
Abstimmung für problematisch. Er warnte davor, dass CDU und SPD auf diese
Weise künftig immer die Anhörung von Sachverständigen der
Oppositionsparteien verhindern könnten. „Sie schränken damit die Rechte der
Minderheitenfraktionen ein“, so Lederer.
Die Piraten hatten den Vollzugsexperten Olaf Heischel eingeladen. Er fand,
ein Sicherungsverwahrter hätte durchaus zur Diskussion beitragen können.
Kritik äußerte er daran, dass sich der Gesetzentwurf nur wenig vom
Landesstrafvollzugsgesetz unterscheide. Die Sicherungsverwahrung sei aber
etwas ganz anderes als eine Haftstrafe. Das Bundesverfassungsgericht hatte
2011 nach einer Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs eine
Neuregelung der Sicherungsverwahrung angeordnet. Demnach muss diese sich
klar von der regulären Haft unterscheiden.
13 Feb 2013
## AUTOREN
Martin Rank
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