# taz.de -- Haftbedingungen: Ex-Knacki darf nicht reden | |
> Die Koalition will einen Ex-Häftling im Rechtsausschuss nicht zu Wort | |
> kommen lassen. | |
Bild: Einmal hinter Gittern, im Parlament stigmatisiert. | |
Unter großem Medienrummel hat der Rechtsausschuss im Abgeordnetenhaus am | |
Mittwoch über die Frage gestritten, ob ein verurteilter Straftäter als | |
Sachkundiger gehört werden darf – zum Thema Sicherungsverwahrung. Die | |
Grünen hatten den 60-jährigen Ex-Häftling Klaus Witt als Sachkundigen | |
eingeladen, um für die Anhörung zum Gesetzentwurf Informationen über den | |
Haftalltag zu erhalten. Witt wurde 1999 unter anderem wegen | |
Rauschgifthandel zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren und | |
anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Seit März 2012 ist er auf | |
freiem Fuß. | |
Der arbeitslose Witt sagte im Vorfeld, er wolle über die | |
Perspektivlosigkeit in der Sicherungsverwahrung sprechen. Doch dazu kam es | |
nicht: Die Regierungskoalition votierte gegen seine Anhörung. Gehört wurden | |
nur die vier Sachverständigen der anderen Fraktionen. Sven Kohlmeier von | |
der SPD warf dem grünen Rechtsexperten Dirk Behrendt, der Witt ausgewählt | |
hatte, Effekthascherei und Verhöhnung der Opfer von Straftätern vor. | |
Außerdem habe er den ehemaligen Häftling erst zwei Tage vor der Anhörung | |
ins Spiel gebracht. Behrendt wollte zuerst den verurteilten Bankräuber und | |
Geiselnehmer Dieter Wurm zur Anhörung holen. Dies war aber wegen | |
Sicherheitsbedenken abgelehnt worden. | |
Klaus Lederer (Linke) teilte die Bedenken der Koalition, hielt aber die | |
Abstimmung für problematisch. Er warnte davor, dass CDU und SPD auf diese | |
Weise künftig immer die Anhörung von Sachverständigen der | |
Oppositionsparteien verhindern könnten. „Sie schränken damit die Rechte der | |
Minderheitenfraktionen ein“, so Lederer. | |
Die Piraten hatten den Vollzugsexperten Olaf Heischel eingeladen. Er fand, | |
ein Sicherungsverwahrter hätte durchaus zur Diskussion beitragen können. | |
Kritik äußerte er daran, dass sich der Gesetzentwurf nur wenig vom | |
Landesstrafvollzugsgesetz unterscheide. Die Sicherungsverwahrung sei aber | |
etwas ganz anderes als eine Haftstrafe. Das Bundesverfassungsgericht hatte | |
2011 nach einer Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs eine | |
Neuregelung der Sicherungsverwahrung angeordnet. Demnach muss diese sich | |
klar von der regulären Haft unterscheiden. | |
13 Feb 2013 | |
## AUTOREN | |
Martin Rank | |
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