# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung in Schwimmbädern: Es fehlt an rechtlic… | |
> Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt | |
> im privaten Bereich eher schwammig. Dabei gäbe es gerade in Schwimmbädern | |
> Möglichkeiten, die Technik sinnvoll einzusetzen. | |
Bild: Grade guckt keiner: Viele Schwimmbäder haben jedoch Überwachungskameras. | |
Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im | |
privaten Bereich eher schwammig. Genau hier liegt das Problem bei Kameras | |
in Schwimmbädern wie dem „Wasserparadies“ in Hildesheim. Private Betreiber | |
können auf ihr Hausrecht pochen, Kameras aufhängen und los filmen – bis | |
sich jemand beschwert. | |
Eine flächendeckende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kameras gibt es | |
nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt nur vor, dass es keine | |
Anhaltspunkte dafür geben darf, dass bei einer Überwachung schutzwürdige | |
Interessen von Betroffenen überwiegen. Dass es im Umkleidebereich eines | |
Schwimmbades durchaus solche schutzwürdigen Interessen geben dürfte, drängt | |
sich geradezu auf. Als Argument werden dann Fälle wie der Missbrauch eines | |
Mädchens angeführt. Bloß: Verhindern können Kameras solche Übergriffe | |
nicht, sie gaukeln Sicherheit nur vor. Mehr Kontrollen durch das Personal | |
wären sinnvoller. | |
Sinnvoll wäre auch, verbindlich zu regeln, was wo gespeichert wird und wer | |
Zugriff darauf hat. Oder entsprechende Zertifikate zu vergeben, wie es sie | |
– wenn auch auf freiwilliger Basis – in Schleswig-Holstein gibt. Und gerade | |
in Schwimmbad-Umkleiden könnte man über einen Notfall-Knopf nachdenken, der | |
die Kamera anschaltet und das Personal alarmiert. So könnte die Technik | |
wirklich helfen. | |
13 Mar 2013 | |
## AUTOREN | |
Ilka Kreutzträger | |
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