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# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung in Schwimmbädern: Es fehlt an rechtlic…
> Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt
> im privaten Bereich eher schwammig. Dabei gäbe es gerade in Schwimmbädern
> Möglichkeiten, die Technik sinnvoll einzusetzen.
Bild: Grade guckt keiner: Viele Schwimmbäder haben jedoch Überwachungskameras.
Was bei der Überwachung durch die Polizei haarklein geregelt ist, bleibt im
privaten Bereich eher schwammig. Genau hier liegt das Problem bei Kameras
in Schwimmbädern wie dem „Wasserparadies“ in Hildesheim. Private Betreiber
können auf ihr Hausrecht pochen, Kameras aufhängen und los filmen – bis
sich jemand beschwert.
Eine flächendeckende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kameras gibt es
nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt nur vor, dass es keine
Anhaltspunkte dafür geben darf, dass bei einer Überwachung schutzwürdige
Interessen von Betroffenen überwiegen. Dass es im Umkleidebereich eines
Schwimmbades durchaus solche schutzwürdigen Interessen geben dürfte, drängt
sich geradezu auf. Als Argument werden dann Fälle wie der Missbrauch eines
Mädchens angeführt. Bloß: Verhindern können Kameras solche Übergriffe
nicht, sie gaukeln Sicherheit nur vor. Mehr Kontrollen durch das Personal
wären sinnvoller.
Sinnvoll wäre auch, verbindlich zu regeln, was wo gespeichert wird und wer
Zugriff darauf hat. Oder entsprechende Zertifikate zu vergeben, wie es sie
– wenn auch auf freiwilliger Basis – in Schleswig-Holstein gibt. Und gerade
in Schwimmbad-Umkleiden könnte man über einen Notfall-Knopf nachdenken, der
die Kamera anschaltet und das Personal alarmiert. So könnte die Technik
wirklich helfen.
13 Mar 2013
## AUTOREN
Ilka Kreutzträger
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Videoüberwachung im Schwimmbad: Unter Beobachtung
Besucher des Hildesheimer Spaßbades können künftig entscheiden, ob sie sich
sich beim Umziehen und Sachenwegschließen filmen lassen wollen oder nicht.
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