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# taz.de -- Elbphilharmonie: Baustelle in schlechter Verfassung
> Hamburgs CDU will den Vertrag der Stadt mit dem Baukonzern Hochtief wegen
> einer Schadensersatzklausel vor Gericht anfechten.
Bild: Kommt vielleicht vors Verfassungsgericht: Am Vertrag zur Elbphilharmonie …
HAMBURG taz | Die Elbphilharmonie soll ein Fall für das Hamburgische
Verfassungsgericht werden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion prüft zurzeit die
juristischen Details einer Klage gegen den Vertrag, den der Senat im April
mit dem Essener Baukonzern Hochtief abgeschlossen hatte. Dabei geht es
vornehmlich um die Frage, ob nur Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) wegen
eines Verstoßes gegen die Hamburgische Verfassung gerügt wird – oder gleich
der ganze Vertrag für nichtig erklärt. Letzteres könnte das Ende bedeuten
für die Bauarbeiten am Konzerthaus in der Hafencity, das einst von der CDU
ersonnen worden war.
Die Vereinbarung mit Hochtief war am Mittwoch voriger Woche auf einer
Sondersitzung der Bürgerschaft mit den Stimmen der allein regierenden SPD
gebilligt worden. CDU-, Grünen- und Linksfraktion stimmten dagegen, die FDP
enthielt sich. Der Vertrag sei nicht „durch einen von der Bürgerschaft
genehmigten Haushaltstitel gedeckt“ gewesen, sagt nun der CDU-Abgeordnete
Andreas Wankum. Gleichwohl sei der Senat ein Finanzrisiko „von mehr als 200
Millionen Euro eingegangen“. Damit sei der Vertrag „ein Verstoß gegen das
Budgetrecht der Bürgerschaft, gegen die Landeshaushaltsordnung und gegen
die Hamburgische Verfassung“, sagt Wankum. „Die gilt auch für Bürgermeist…
Olaf Scholz. Der Senat muss sich an die Spielregeln halten.“
Nach langwierigen Verhandlungen, federführend geführt von Bürgermeister
Scholz, hatte der Senat mit dem Baukonzern eine Einigung über die
Fertigstellung der Elbphilharmonie getroffen. Danach erhöht sich die
Bausumme um weitere 195 Millionen Euro auf einen „Globalpauschalfestpreis“
von 575 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für den Steuerzahler inklusive
aller Neben- und Planungskosten belaufen sich laut Senat gar auf 789
Millionen Euro. Im Gegenzug übernimmt Hochtief das gesamte Risiko für
Mängel und Nachbesserungen und sagt die Fertigstellung für den Oktober 2016
zu. „Alle Risiken liegen bei Hochtief“, lobte Scholz sich dafür in der
Bürgerschaft selbst, „für die Stadt gibt es keinerlei Nachteile.“
Die gebe es sehr wohl, behauptet nun die CDU: Denn in Ziffer 18.3 des
Vertrages erklärt sich die Stadt zu umfassenden Schadenersatzzahlungen an
Hochtief bereit. Sollte die Bürgerschaft den Vertrag nicht billigen, werde
die Stadt „Aufwendungen erstatten“, die das Unternehmen „im Vertrauen auf
den Bestand dieses Nachtrags erbracht hat“. Dieser Passus führe
„unmittelbar mit dessen Abschluss zu Verpflichtungen mit erheblicher
finanzieller Bedeutung“, schreibt der von der CDU mit der Prüfung
beauftragte Rechtsanwalt Jörg Peter Strasburger in einem Memorandum, das
der taz vorliegt. Im Hinblick auf die Hamburgische Verfassung sei eine
„über- oder außerplanmäßige Ausgabe“ ohne Zustimmung der Bürgerschaft
„verfassungswidrig“, so Strasburger.
Solche Ausgaben tätigen dürfe der Senat nur bei einem „unvorhergesehenen
und unabweisbaren Bedürfnis“ wie zum Beispiel zur unmittelbaren Bekämpfung
einer Naturkatastrophe. In seiner Antwort auf eine Anfrage Wankums im Mai
hatte der Senat jedoch klargestellt, dass ein Scheitern des Vertrages in
der Bürgerschaft nicht in diese Kategorie falle: „Die Feststellung eines
vorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses hat der Senat nicht
getroffen.“
Deshalb, folgert nun Christdemokrat Wankum, war der Senat auch nicht
befugt, die Schadenersatzklausel abzuschließen. Denn zur Deckung des
Kostenrisikos könnten aus zwei Haushaltstiteln der Kultur- und der
Finanzbehörde höchstens 97 Millionen Euro genutzt werden. Im schlimmsten
Fall aber hätte die Stadt für den gesamten vereinbarten Betrag zu haften –
„mit allem Drum und Dran mehr als 200 Millionen Euro, die es im Haushalt
nicht gibt“, sagt Wankum. „So geht das nicht.“
Die formelle Entscheidung über die Verfassungsklage soll bis Ende kommenden
Monats fallen. Dann ist CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich aus dem Urlaub
zurück. „Das muss dann sicher auch politisch beraten und erwogen werden“,
sagt Wankum, „das werden wir dann sorgfältig tun.“ CDU-Fraktionsvize und
Haushaltsexperte Roland Heintze sieht das genauso: „Dieser Vertrag ist
schlecht für Hamburg. Wenn es eine Chance gibt, ihn zu stoppen, sollten wir
das machen.“
27 Jun 2013
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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