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# taz.de -- Russischer Verleger darf bleiben: Der Sommer ist gerettet
> Alexander Grebennikov hat acht feste Mitarbeiter in Berlin - trotzdem
> wollte die Innenverwaltung den russischen Verleger abschieben. Nun darf
> er erst einmal bleiben.
Bild: Der Herr der Bücher kann bleiben.
Der von Abschiebung bedrohte russische Verleger Alexander Grebennikov darf
in Berlin bleiben. Ob vorerst oder auf Dauer, war am Donnerstag nicht in
Erfahrung zu bringen. Die Senatsinnenverwaltung bestätigte lediglich,
Grebennikovs Aufenthaltserlaubnis werde verlängert. Details und
Hintergründe zu „Einzelfallentscheidungen“ würden aus Datenschutzgründen
nicht bekannt gegeben.
Der 50-jährige Grebennikov und seine Frau betreiben seit 2008 einen kleinen
Verlag in Prenzlauer Berg. Der Grebennikov Verlag hat sich auf Bücher zu
thematischen Reisen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
spezialisiert. Das Unternehmen befindet sich nach Angaben von
Marketingleiter Thomas Götz noch in der Start-up-Phase. „Dass junge Verlage
in den ersten Jahren keine Gewinn schreiben, ist normal“, sagt Götz. 2009
seien drei Leute fest angestellt gewesen, jetzt seien es schon acht, sagt
Götz. Dazu kommen 20 freie Mitarbeiter: Grafiker, Autoren und Lektoren.
Regelmäßig würden neue Bücher herausgegeben. Für 2014 seien bereits
Verträge mit neuen Partnern abgeschlossen worden.
Die Ausländerbehörde indes teilte die positive Einschätzung nicht. Am 29.
April 2013 erreichte Grebennikov und seine Frau ein Abschiebebescheid mit
der Aufforderung, bis spätestens 29. Mai das Land zu verlassen. Nur weil
der Verleger einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht mit aufschiebender
Wirkung einlegte, ist die Familie noch hier. Auch den Petitionsausschuss
des Abgeordnetenhauses hatte Grebennikov angerufen.
Begründet wurde der Abschiebebescheid damit, dass der Verlag nicht so
erfolgreich sei, wie es Grebennikov in dem Businessplan vorhergesagt hatte,
den er bei seiner Einreise eingereicht hatte. Darin war die Rede von 19
Arbeitsplätzen. Die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung wurde mit der
Begründung verweigert, an der Tätigkeit des Verlegers sei „kein
wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis zu erkennen“. Auch
auf ein Gutachten der Senatswirtschaftsverwaltung stützte sich der
Ablehnungsbescheid: Eine positive Tendenz könne nicht mit Sicherheit
prognostiziert werden, heißt es darin. Grebennikov hat in Russland noch
einen Verlag. Den gesamten Gewinn – bislang insgesamt 1,6 Mio. Euro – hat
er in den Berliner Verlag investiert.
Am Donnerstag kam die überraschende Nachricht, dass die Ausländerbehörde
ihre Entscheidung revidiert. Auf öffentlichen Druck hin, ist der
integrationspolitische Sprecher der SPD, Michael Lehmann, überzeugt.
Lehmann hatte sich bei der Innenverwaltung für den Verbleib des Verlegers
eingesetzt. „Offenbar hat die Ausländerbehörde noch mal eine Tiefenprüfung
vorgenommen“, sagt Lehmann ironisch. „Leute, die nicht so eine
Unterstützung haben, sind solchen Entscheidungen ausgeliefert.“
Er freue sich, sagte Grebennikov zur taz. Es klingt verhalten: Er weiß noch
immer nicht, wie lange er nun bleiben kann. Der Verleger müsse einen
dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen, fordert Lehmann. „Das ist
Voraussetzung, um seine Geschäfte dauerhaft auf einen guten Weg bringen zu
können.“
18 Jul 2013
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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