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# taz.de -- Großzügigere Flüchtlingspolitik: Familien dürfen nachkommen
> Schleswig-Holstein geht voran: Syrische Flüchtlinge dürfen dort künftig
> Verwandte nachholen. Sie müssen aber für deren Lebensunterhalt sorgen.
Bild: Wer es in den Westen schafft, lässt oft seine Familie zurück: syrische …
KIEL taz | Serpil Midyatli, migrationspolitische Sprecherin der
SPD-Landtagsfraktion in Kiel, kommentierte die Nachricht mit einem Wort:
„Endlich!“ Ab sofort dürfen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die bere…
in Schleswig-Holstein leben, ihre Verwandten nachholen. Seit Wochen setzt
sich der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) für
diese Ausnahmeregelung ein.
Den Weg dafür hatte der Bundestag im Juni frei gemacht. Dennoch dauerte es,
bis Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dem Vorstoß aus Kiel
zustimmte. Inzwischen folgen andere Bundesländer, darunter Niedersachsen
und Bremen. Aus Sicht von Flüchtlingsräten ist die Ausnahmeregel
erfreulich. Sie bemängeln aber ungeklärte Details. Und:
Öffentlichkeitswirksame Hilfe für einzelne Gruppen lässt vergessen, dass
grundsätzliche Probleme bei der Aufnahme von Flüchtlingen ungelöst bleiben.
Zurzeit leben 1.600 Syrer in Schleswig-Holstein. Der Flüchtlingsrat geht
davon aus, dass 74 Familien und einige hundert Einzelpersonen, darunter 199
Kinder, ihre Verwandten nachholen wollen – wobei unklar ist, ob alle von
der neuen Regelung profitieren können, wie Martin Link vom Flüchtlingsrat
sagt.
„Wir freuen uns über den Vorstoß des Innenministers“, so Link. „Es ist …
die Frage, wie sich örtliche Behörden und vor allem die Deutschen
Botschaften verhalten.“ Denn wer zu seiner Familie nach Deutschland will,
braucht ein Visum. „In zehn Fällen, von denen wir wissen, wurden die Visa
siebenmal verweigert und dreimal bis dato nicht beschieden.“
Für Breitner ist die Sonderregelung eine „humanitäre
Selbstverständlichkeit“. Er hatte zunächst auf eine bundeseinheitliche
Regelung gewartet, die den fraktionsübergreifenden Beschluss des
Bundestages umsetzt. Der verspricht, die Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen
aus Syrien – längst beschlossen – „möglichst zügig“ umzusetzen, auß…
sollen studentische Visa verlängert und Ermessensspielräume für Syrer ohne
dauerndes Aufenthaltsrecht großzügig ausgelegt werden.
Wirklich neu ist die Möglichkeit für die Länder, den Nachzug von
Angehörigen eigenständig zu handhaben: Bremen ermöglicht Müttern, Vätern
und Geschwistern die Einreise, Schleswig-Holstein und Niedersachsen legen
dabei das Verwandtschaftsverhältnis großzügiger aus, Sie stellen aber eine
Hürde auf: Die Familie in Deutschland muss sich verpflichten, „dass die
Kosten für Unterbringung und Lebensunterhalt übernommen werden“, teilt das
niedersächsische Innenministerium mit. „Das werden nicht alle Familien
schaffen“, befürchtet Martin Link. Er hoffe auf „großzügige Entscheidung…
im Einzelfall“.
Klar sei, dass das große öffentliche und mediale Interesse am Konflikt in
Syrien helfe, Ausnahmen durchzusetzen. „Die Jahrzehnte dauernden
Bürgerkriege in Somalia oder im Kongo haben nicht zu einem liberaleren
Umgang mit den Opfern dieser Konflikte geführt“, sagt Link. Seit Jahren
werde gefordert, regelmäßig Flüchtlinge aus Krisengebieten in europäischen
Ländern anzusiedeln, statt nur in Einzelfällen. Zuletzt gab es 2010 ein
Sonderprogramm für bundesweit 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak.
29 Aug 2013
## AUTOREN
Esther Geisslinger
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