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# taz.de -- Umstrittenes Urteil: Urteil: Es war Liebe
> Freispruch für den Schwimmtrainer: Kieler Amtsgericht sieht Missbrauch an
> Schülerin als nicht erwiesen an. Staatsanwältin und Nebenklägerin erwägen
> Berufung
Bild: Im Schwimmbad kannte die damals 16-Jährige sich aus, im Leben noch nicht…
Von den Olympischen Spielen in London vor das Kieler Amtsgericht: Vor einem
Jahr sorgte die Anklage gegen einen Schwimmtrainer der deutschen
Spitzenmannschaft für Aufsehen. Ihm wurde der Missbrauch einer
Minderjährigen vorgeworfen, die er während seiner Tätigkeit für einen
Kieler Verein betreut hatte. Gestern wurde der 41-Jährige freigesprochen.
Es sei ein Liebesverhältnis gewesen, urteilte das Gericht. Der Prozess
hatte weitgehend hinter verschlossenen Türen stattgefunden, um die heute
25-jährige Frau, die als Nebenklägerin auftrat, zu schützen.
Laut Anklage hatte der Trainer über einen Zeitraum von zwei Jahren
zunehmend härtere Sexualpraktiken an dem Mädchen vollzogen, auch an
öffentlichen Orten, die dem Mädchen unangenehm waren. 2004 war es bei einem
gemeinsamen Kreta-Urlaub mit der damaligen Freundin des Trainers zum ersten
Vorfall gekommen. Die Schwimmschülerin war damals 16 Jahre alt und sexuell
unerfahren.
„Ob wir es mögen oder nicht, ist nicht der juristische Maßstab“, sagte Ha…
Meenke, Richter und Sprecher des Amtsgerichts Kiel, der taz. Bei
Minderjährigen ab 16 Jahren stehen sexuelle Handlungen nur unter Strafe,
wenn Zwang ausgeübt oder „dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung anvertraut“ war, heißt es im Gesetz.
Genau dieser „klassische Missbrauchsfall“ liege vor, so die Staatsanwältin,
die zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. Der Mann hatte dem
Mädchen unter anderem vorgeschrieben, was sie essen und anziehen sollte.
Eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ sei das Verhältnis nicht gewesen.
So beschrieb es aber die Verteidigung, die von einer „Liebesbeziehung“
ausgeht. Das Gericht teilte diese Sichtweise: „Die Nebenklägerin war in der
Lage, sich selbst zu bestimmen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei
zweifelte das Gericht nicht an, dass die Taten stattgefunden haben.
Strittig war nur, ob die junge Frau gezwungen wurde und wie sie das
Verhältnis damals empfunden hat. Ein Gutachter hatte erläutert, dass sie
möglicherweise „im Zuge einer Therapie die sexuellen Erlebnisse umbewertet“
habe. Sie hatte den Mann 2009 angezeigt. Laut Anklageschrift hatte sie
einigen der Taten widersprochen, geweint oder Schmerzen gehabt. Insgesamt
wurden dem Mann 18 Taten vorgeworfen, von denen nach Ansicht der
Staatsanwältin zwölf zu beweisen waren.
Die Staatsanwältin und die Nebenklägerin, die sich inzwischen im
Opferschutz engagiert, erwägen, in die Berufung zu gehen. Das Kieler
Verfahren hatte einen unglücklichen Verlauf genommen: Es war wegen einer
versäumten Frist geplatzt und musste von vorn aufgerollt werden. Die
Staatsanwaltschaft hatte mehrere Jahre gegen den Mann ermittelt, der nach
seiner Kieler Zeit in Nordrhein-Westfalen und dann mit dem Olympia-Team
gearbeitet hatte.
Der Deutsche Schwimmverband war gestern zur Frage, was er für den Schutz
von Jugendlichen vor Missbrauch tut, nicht zu erreichen.
29 Nov 2013
## AUTOREN
Esther Geisslinger
## TAGS
Missbrauch
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Überall bändeln Trainer mit Teenagern an. Sie können das, weil in fast
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funktioniert.
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