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# taz.de -- Euromayday: Kurzer Prozess
> Das Amtsgericht Harburg spricht eine Euromayday-Aktivistin frei. Die
> Verteidigung spricht von politischer Motivation der
> Strafverfolgungsbehörden.
Bild: Immer bunt und immer laut: der Euromayday. Dabei aber nicht notwendigerwe…
HAMBURG taz | Der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Harburg im
Prozess gegen eine Euromayday-Aktivistin am Donnerstagmorgen war schnell
vorüber. Gleich zu Beginn machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass
sie Petra B. vom Vorwurf „Aufruf zu Straftaten“ freisprechen würde. Auf die
Vorführung eines Videos der fraglichen Situation, das die Verteidigung zur
Entlastung der Aktivistin zeigen wollte, wurde einvernehmlich verzichtet.
## Aktivisten auf der IGS
B. war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, beim vergangenen
Euromayday am 1. Mai 2013 zur Stürmung des Geländes der Internationalen
Gartenschau (IGS) und damit zu Hausfriedensbruch aufgerufen zu haben.
„Besucht die IGS umsonst! Lasst euch nicht von den Zäunen und den blauen
Gartenzwergen abhalten“ soll die 43-Jährige laut Anklage von einem
Lautsprecherwagen aus gerufen haben. Tatsächlich waren damals Aktivisten
ohne Eintritt zu bezahlen auf das IGS-Gelände gegangen, um gegen die teuren
Eintrittspreise der Gartenschau zu protestieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch in ihrem Plädoyer die Auffassung
vertreten, dass B. sich strafbar gemacht habe und forderte eine
Verurteilung zu 40 Tagessätzen à 30 Euro. Doch dazu kam es nicht: Die
Richterin war am Ende des Verfahrens zwar davon überzeugt, dass vom
Lautsprecherwagen aus zum Hausfriedensbruch aufgerufen worden sei.
Allerdings sei unklar, wer dazu aufgerufen habe: „Wir konnten nicht
feststellen, dass die Angeklagte diese Äußerungen getätigt hat“, sagte sie
in der Urteilsbegründung. Es folgte der Freispruch, gegen den die
Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen kann.
## „Skurril überzeichnet“
B.s Anwältin Christine Siegrot sprach in ihrem Plädoyer von versuchter
„Kriminalisierung“ der Euromayday-Aktivistin und wertete diesen Versuch als
Einschränkung der Versammlungsfreiheit. „Personen, die sich auf einem
Lautsprecherwagen exponieren, dürfen nicht blind für sämtliche Aktionen,
die sich im Rahmen einer Demonstration ereignen, zur Verantwortung gezogen
werden“, sagte sie. „Das würde dazu führen, dass Demonstrationen nicht me…
angemeldet werden, niemand mehr Laut gibt und Gegenstimmen nicht mehr zu
hören sind.“
Die Juristin war in ihrem Plädoyer scharf mit dem Zeugen ins Gericht
gegangen, auf dessen Aussage die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut
hatte. Der Polizist sei „offensichtlich gekränkt“ gewesen und hätte in
seiner Aussage am ersten Verhandlungstag die Situation „skurril
überzeichnet“. Der Lüge wollte Siegrot den Beamten, der die Anzeige gegen
B. gestellt hatte, jedoch dann doch nicht bezichtigen: „Wenn man es gut mit
ihm meint, hat er die Ereignisse anders wahrgenommen, als sie stattgefunden
haben.“
Die Juristin vermute, dass er und die anderen Polizeizeugen „Ansagen“
bekommen hätten, dass B. in jedem Fall verurteilt werden soll.
3 Apr 2014
## AUTOREN
Benjamin Laufer
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