# taz.de -- Euromayday: Kurzer Prozess | |
> Das Amtsgericht Harburg spricht eine Euromayday-Aktivistin frei. Die | |
> Verteidigung spricht von politischer Motivation der | |
> Strafverfolgungsbehörden. | |
Bild: Immer bunt und immer laut: der Euromayday. Dabei aber nicht notwendigerwe… | |
HAMBURG taz | Der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Harburg im | |
Prozess gegen eine Euromayday-Aktivistin am Donnerstagmorgen war schnell | |
vorüber. Gleich zu Beginn machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass | |
sie Petra B. vom Vorwurf „Aufruf zu Straftaten“ freisprechen würde. Auf die | |
Vorführung eines Videos der fraglichen Situation, das die Verteidigung zur | |
Entlastung der Aktivistin zeigen wollte, wurde einvernehmlich verzichtet. | |
## Aktivisten auf der IGS | |
B. war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, beim vergangenen | |
Euromayday am 1. Mai 2013 zur Stürmung des Geländes der Internationalen | |
Gartenschau (IGS) und damit zu Hausfriedensbruch aufgerufen zu haben. | |
„Besucht die IGS umsonst! Lasst euch nicht von den Zäunen und den blauen | |
Gartenzwergen abhalten“ soll die 43-Jährige laut Anklage von einem | |
Lautsprecherwagen aus gerufen haben. Tatsächlich waren damals Aktivisten | |
ohne Eintritt zu bezahlen auf das IGS-Gelände gegangen, um gegen die teuren | |
Eintrittspreise der Gartenschau zu protestieren. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte noch in ihrem Plädoyer die Auffassung | |
vertreten, dass B. sich strafbar gemacht habe und forderte eine | |
Verurteilung zu 40 Tagessätzen à 30 Euro. Doch dazu kam es nicht: Die | |
Richterin war am Ende des Verfahrens zwar davon überzeugt, dass vom | |
Lautsprecherwagen aus zum Hausfriedensbruch aufgerufen worden sei. | |
Allerdings sei unklar, wer dazu aufgerufen habe: „Wir konnten nicht | |
feststellen, dass die Angeklagte diese Äußerungen getätigt hat“, sagte sie | |
in der Urteilsbegründung. Es folgte der Freispruch, gegen den die | |
Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen kann. | |
## „Skurril überzeichnet“ | |
B.s Anwältin Christine Siegrot sprach in ihrem Plädoyer von versuchter | |
„Kriminalisierung“ der Euromayday-Aktivistin und wertete diesen Versuch als | |
Einschränkung der Versammlungsfreiheit. „Personen, die sich auf einem | |
Lautsprecherwagen exponieren, dürfen nicht blind für sämtliche Aktionen, | |
die sich im Rahmen einer Demonstration ereignen, zur Verantwortung gezogen | |
werden“, sagte sie. „Das würde dazu führen, dass Demonstrationen nicht me… | |
angemeldet werden, niemand mehr Laut gibt und Gegenstimmen nicht mehr zu | |
hören sind.“ | |
Die Juristin war in ihrem Plädoyer scharf mit dem Zeugen ins Gericht | |
gegangen, auf dessen Aussage die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut | |
hatte. Der Polizist sei „offensichtlich gekränkt“ gewesen und hätte in | |
seiner Aussage am ersten Verhandlungstag die Situation „skurril | |
überzeichnet“. Der Lüge wollte Siegrot den Beamten, der die Anzeige gegen | |
B. gestellt hatte, jedoch dann doch nicht bezichtigen: „Wenn man es gut mit | |
ihm meint, hat er die Ereignisse anders wahrgenommen, als sie stattgefunden | |
haben.“ | |
Die Juristin vermute, dass er und die anderen Polizeizeugen „Ansagen“ | |
bekommen hätten, dass B. in jedem Fall verurteilt werden soll. | |
3 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Benjamin Laufer | |
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