# taz.de -- was fehlt ...: ... der Praktikanten-Lohn | |
Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen | |
Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob am Freitag ein | |
Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum einer | |
Frau für ein knapp sechsmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17.281,50 | |
Euro zugesprochen. Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung | |
eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein | |
Arbeitsverhältnis begründet worden, darum stehe der Praktikantin auch kein | |
Arbeitsentgelt zu. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa) | |
17 Oct 2014 | |
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