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# taz.de -- Gerhart-Hauptmann Schule: Noch ein Flüchtling darf in der Schule b…
> Auch das Amtsgericht untersagt Bezirksamt Kreuzberg einstweilig die
> Räumung der Hauptmann-Schule.
Bild: Flüchtling vor der Gerhart-Hauptmann-Schule.
Beim Versuch, die 45 Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule vor
die Tür zu setzen, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine weitere
Schlappe kassiert. Das für Zivilstreitigkeiten zuständige Amtsgericht
Tempelhof-Kreuzberg hat am Mittwoch einem Bewohner in einem einstweiligen
Verfügungsverfahren recht gegeben. Der Mann weigert sich – wie die anderen
Flüchtlinge auch – auszuziehen.
Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht bereits einem Eilantrag eines
anderen Bewohners der Schule stattgegeben: Die Schule dürfe nicht geräumt
werden, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung getroffen hat, so
die Entscheidung. Rechtsanwalt Ralph Monneck, der die beiden Kläger
vertritt, freute sich am Mittwoch über die positiven Beschlüsse. „Aber die
Kuh ist damit noch nicht vom Eis“, sagte er. Denn: Das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg habe bislang keine Zusage zu einem generellen
Räumungsstopp bis zum Abschluss der Verfahren gegeben.
Rein theoretisch kann sich der Bezirk auf den Standpunkt stellen, dass die
Gerichtsbeschlüsse nur für die beiden Kläger gelten und die übrigen 43
Hausbewohner räumen lassen. „Auch wenn das Verwaltungsgericht hinterher
sagt, die Räumung war rechtswidrig“, sagte Monneck, „wäre es zu spät.“…
gelte es vorzubeugen.
In der Gerichtsverhandlung hatten die Bezirksamtsvertreter keine Erklärung
abgeben wollen, von einer Räumung vorerst Abstand zu nehmen. Obwohl
Amtsrichterin Marianne Krause vorgeschlagen hatte, die Gelegenheit zu einer
Einigung zu nutzen. Anwalt Monneck hatte angeregt, die offenstehenden
Fragen ein für alle Mal in einem Musterverfahren zu klären, damit nicht
jeder der 45 Hausbewohner einzeln vor Gericht ziehen müsse.
Ohne der Entscheidung vorzugreifen, hatte die Amtsrichterin schon in der
Verhandlung durchblicken lassen, dass sie in der Sache der Argumentation
des Klägers zuneige: Hassan E. war in Begleitung von zwei Anwälten und
einem Dolmetscher erschienen. E. verfügt über eine aufenthaltsrechtliche
Duldung. Im Frühjahr 2014 war er nach der Räumung des Zeltdorfs auf dem
Oranienplatz in die Schule gezogen. Ein vom Bezirksamt ausgestellter
Hausausweis weist ihn als Bewohner aus.
Für den Bezirk waren der Wirtschaftsstadtrat Peter Beckers (SPD), die
Finanzstadträtin Jana Borkamp (Grüne) und der Justiziar Heinrich Baasen
erschienen. Baasen war der Meinung, das Amtsgericht sei gar nicht
zuständig: Am Mittwochmorgen habe das Landgericht in einem der anderen fünf
offenen Verfahren in dieser Sache entschieden, dass das Verwaltungsgericht
zuständig sei, weil es sich um eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts
handele.
„Ich halte mich für zuständig“, entgegnete Amtsrichterin Krause. Es gehe …
Privatrecht. Der Bezirk habe dem Kläger den Verbleib in dem Gebäude in dem
Juli 2014 geschlossenen Einigungspapier eingeräumt. Die Vorgeschichte, dass
die Schule besetzt gewesen sei, spiele keine Rolle, so die Richterin. Zumal
das Bezirksamt die Besetzung monatelang geduldet habe. Aber spätestens mit
der Unterschrift in dem Einigungspapier habe der Bewohner ein
selbstständiges Besitzrecht an den Räumlichkeiten der Schule erworben.
Der Einigungsvertrag sei in einer Notsituation zustande gekommen,
argumentierte Finanzstadträtin Jana Borkamp am Mittwoch vor dem
Amtsgericht. Zehn nervenaufreibende Tage hätten damals im Sommer hinter den
Beteiligten gelegen. „Wenn Menschen damit drohen, sich das Leben zu nehmen,
dann ist das keine Verhandlung auf Augenhöhe“, so Borkamp in Anspielung auf
die Drohung der Hausbewohner im Falle einer Räumung, vom Dach zu springen.
Etliche Zugeständnisse habe man seinerzeit nur gemacht, um die schwierige
Situation zu beenden.
Bezirkssprecher Sascha Langenbach sagte nach der Gerichtsverhandlung, der
Bezirk wolle sich das Hausrecht in der Schule nicht nehmen lassen. Sollten
die Flüchtlinge dem Bezirk den Zugang zur Schule verwehren, werde man sich
Hilfe von außen holen, also die Polizei um Amtshilfe bitten. „Wir müssen
uns einen Überblick über die Fluchtwege verschaffen.“ Auch seien die
Zugänge zum Dach wieder aufgebrochen worden. Wenn die Begehung der Schule
ohne Probleme stattfinde, werde es zunächst keine Räumung geben, so
Langenbach.
12 Nov 2014
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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