# taz.de -- Gerhart-Hauptmann Schule: Noch ein Flüchtling darf in der Schule b… | |
> Auch das Amtsgericht untersagt Bezirksamt Kreuzberg einstweilig die | |
> Räumung der Hauptmann-Schule. | |
Bild: Flüchtling vor der Gerhart-Hauptmann-Schule. | |
Beim Versuch, die 45 Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule vor | |
die Tür zu setzen, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine weitere | |
Schlappe kassiert. Das für Zivilstreitigkeiten zuständige Amtsgericht | |
Tempelhof-Kreuzberg hat am Mittwoch einem Bewohner in einem einstweiligen | |
Verfügungsverfahren recht gegeben. Der Mann weigert sich – wie die anderen | |
Flüchtlinge auch – auszuziehen. | |
Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht bereits einem Eilantrag eines | |
anderen Bewohners der Schule stattgegeben: Die Schule dürfe nicht geräumt | |
werden, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung getroffen hat, so | |
die Entscheidung. Rechtsanwalt Ralph Monneck, der die beiden Kläger | |
vertritt, freute sich am Mittwoch über die positiven Beschlüsse. „Aber die | |
Kuh ist damit noch nicht vom Eis“, sagte er. Denn: Das Bezirksamt | |
Friedrichshain-Kreuzberg habe bislang keine Zusage zu einem generellen | |
Räumungsstopp bis zum Abschluss der Verfahren gegeben. | |
Rein theoretisch kann sich der Bezirk auf den Standpunkt stellen, dass die | |
Gerichtsbeschlüsse nur für die beiden Kläger gelten und die übrigen 43 | |
Hausbewohner räumen lassen. „Auch wenn das Verwaltungsgericht hinterher | |
sagt, die Räumung war rechtswidrig“, sagte Monneck, „wäre es zu spät.“… | |
gelte es vorzubeugen. | |
In der Gerichtsverhandlung hatten die Bezirksamtsvertreter keine Erklärung | |
abgeben wollen, von einer Räumung vorerst Abstand zu nehmen. Obwohl | |
Amtsrichterin Marianne Krause vorgeschlagen hatte, die Gelegenheit zu einer | |
Einigung zu nutzen. Anwalt Monneck hatte angeregt, die offenstehenden | |
Fragen ein für alle Mal in einem Musterverfahren zu klären, damit nicht | |
jeder der 45 Hausbewohner einzeln vor Gericht ziehen müsse. | |
Ohne der Entscheidung vorzugreifen, hatte die Amtsrichterin schon in der | |
Verhandlung durchblicken lassen, dass sie in der Sache der Argumentation | |
des Klägers zuneige: Hassan E. war in Begleitung von zwei Anwälten und | |
einem Dolmetscher erschienen. E. verfügt über eine aufenthaltsrechtliche | |
Duldung. Im Frühjahr 2014 war er nach der Räumung des Zeltdorfs auf dem | |
Oranienplatz in die Schule gezogen. Ein vom Bezirksamt ausgestellter | |
Hausausweis weist ihn als Bewohner aus. | |
Für den Bezirk waren der Wirtschaftsstadtrat Peter Beckers (SPD), die | |
Finanzstadträtin Jana Borkamp (Grüne) und der Justiziar Heinrich Baasen | |
erschienen. Baasen war der Meinung, das Amtsgericht sei gar nicht | |
zuständig: Am Mittwochmorgen habe das Landgericht in einem der anderen fünf | |
offenen Verfahren in dieser Sache entschieden, dass das Verwaltungsgericht | |
zuständig sei, weil es sich um eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts | |
handele. | |
„Ich halte mich für zuständig“, entgegnete Amtsrichterin Krause. Es gehe … | |
Privatrecht. Der Bezirk habe dem Kläger den Verbleib in dem Gebäude in dem | |
Juli 2014 geschlossenen Einigungspapier eingeräumt. Die Vorgeschichte, dass | |
die Schule besetzt gewesen sei, spiele keine Rolle, so die Richterin. Zumal | |
das Bezirksamt die Besetzung monatelang geduldet habe. Aber spätestens mit | |
der Unterschrift in dem Einigungspapier habe der Bewohner ein | |
selbstständiges Besitzrecht an den Räumlichkeiten der Schule erworben. | |
Der Einigungsvertrag sei in einer Notsituation zustande gekommen, | |
argumentierte Finanzstadträtin Jana Borkamp am Mittwoch vor dem | |
Amtsgericht. Zehn nervenaufreibende Tage hätten damals im Sommer hinter den | |
Beteiligten gelegen. „Wenn Menschen damit drohen, sich das Leben zu nehmen, | |
dann ist das keine Verhandlung auf Augenhöhe“, so Borkamp in Anspielung auf | |
die Drohung der Hausbewohner im Falle einer Räumung, vom Dach zu springen. | |
Etliche Zugeständnisse habe man seinerzeit nur gemacht, um die schwierige | |
Situation zu beenden. | |
Bezirkssprecher Sascha Langenbach sagte nach der Gerichtsverhandlung, der | |
Bezirk wolle sich das Hausrecht in der Schule nicht nehmen lassen. Sollten | |
die Flüchtlinge dem Bezirk den Zugang zur Schule verwehren, werde man sich | |
Hilfe von außen holen, also die Polizei um Amtshilfe bitten. „Wir müssen | |
uns einen Überblick über die Fluchtwege verschaffen.“ Auch seien die | |
Zugänge zum Dach wieder aufgebrochen worden. Wenn die Begehung der Schule | |
ohne Probleme stattfinde, werde es zunächst keine Räumung geben, so | |
Langenbach. | |
12 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |