# taz.de -- Kommentar über Steuergerechtigkeit: Und es stinkt doch! | |
> Wer dem Bremer Amtsgericht folgt, kann auch Zuhälter und Auftragskiller | |
> besteuern. Solche Straftaten wären dann im Interesse des Staates. Das ist | |
> schwer ertäglich. | |
Bild: Flasche in die Tasche: Gewohnheitsmäßige Ladendiebe müssten nach der L… | |
Bremen ist ja ein Haushaltsnotlageland, da sind kreative Mittel erlaubt, um | |
Steuern einzutreiben. Das wird sogar erwartet! Und wenn man dem Urteil des | |
Bremer Amtsgerichts folgt, dann sind in Deutschland noch viele Millionen | |
Euro an Steuermehreinnahmen zu holen, wenn nicht sogar Milliarden. | |
Denn was für einen gilt, der geklaute Telefonkarten vertickt, muss | |
natürlich auch für gewohnheitsmäßige Ladendiebe, Zuhälter, Menschen- und | |
Drogenhändler gelten. Wenn einer das zu seinem Beruf macht, dann ist er ein | |
Gewerbetreibender, ein Unternehmer. Also muss er für das damit verdiente | |
Geld auch Steuern zahlen. Das ist die Logik hier. Hat eigentlich schon mal | |
jemand einen Auftragsmörder nach seiner Steuererklärung gefragt? | |
Vermutlich nicht. Es ist auch absurd. Und weil illegale Geschäfte die | |
lukrativeren sind, würde der Staat selbst massiv von derlei Straftaten | |
profitieren. Dann hätte er ein Interesse, sie auch noch zu fördern. Dieser | |
Gedanke ist schwer erträglich. | |
Am Ende wird die spannende Frage, ob das Bremer Amtsgericht hier recht- und | |
verfassungsmäßig entschieden hat, nie geklärt werden können, schon gar | |
nicht grundsätzlich und höchstrichterlich. Dafür fehlt dem Schuldner | |
schlicht das Geld. So kann ein höchst fragwürdiges Beispiel in Bremen | |
Schule machen. | |
19 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Jan Zier | |
## TAGS | |
Steuerhinterziehung | |
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