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# taz.de -- Kommentar über Steuergerechtigkeit: Und es stinkt doch!
> Wer dem Bremer Amtsgericht folgt, kann auch Zuhälter und Auftragskiller
> besteuern. Solche Straftaten wären dann im Interesse des Staates. Das ist
> schwer ertäglich.
Bild: Flasche in die Tasche: Gewohnheitsmäßige Ladendiebe müssten nach der L…
Bremen ist ja ein Haushaltsnotlageland, da sind kreative Mittel erlaubt, um
Steuern einzutreiben. Das wird sogar erwartet! Und wenn man dem Urteil des
Bremer Amtsgerichts folgt, dann sind in Deutschland noch viele Millionen
Euro an Steuermehreinnahmen zu holen, wenn nicht sogar Milliarden.
Denn was für einen gilt, der geklaute Telefonkarten vertickt, muss
natürlich auch für gewohnheitsmäßige Ladendiebe, Zuhälter, Menschen- und
Drogenhändler gelten. Wenn einer das zu seinem Beruf macht, dann ist er ein
Gewerbetreibender, ein Unternehmer. Also muss er für das damit verdiente
Geld auch Steuern zahlen. Das ist die Logik hier. Hat eigentlich schon mal
jemand einen Auftragsmörder nach seiner Steuererklärung gefragt?
Vermutlich nicht. Es ist auch absurd. Und weil illegale Geschäfte die
lukrativeren sind, würde der Staat selbst massiv von derlei Straftaten
profitieren. Dann hätte er ein Interesse, sie auch noch zu fördern. Dieser
Gedanke ist schwer erträglich.
Am Ende wird die spannende Frage, ob das Bremer Amtsgericht hier recht- und
verfassungsmäßig entschieden hat, nie geklärt werden können, schon gar
nicht grundsätzlich und höchstrichterlich. Dafür fehlt dem Schuldner
schlicht das Geld. So kann ein höchst fragwürdiges Beispiel in Bremen
Schule machen.
19 Jan 2015
## AUTOREN
Jan Zier
## TAGS
Steuerhinterziehung
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