# taz.de -- Aus Wut und Hass die Tochter zu Tode geprügelt | |
> KINDESMISSHANDLUNG Mutter von getöteter Yagmur wegen Mord zu lebenslanger | |
> Haft verurteilt | |
HAMBURG taz | In Hamburg ging am Dienstag der Prozess gegen die Eltern der | |
vor einem Jahr getöteten Yagmur zu Ende. Die 27-jährige Melek Y. soll eine | |
lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Richter hielt sie des Mordes aus | |
Grausamkeit für schuldig, weil sie insbesondere in den letzten zwei Wochen | |
ihr so brutal und häufig auf Kopf und Bauch geschlagen habe, dass sie ihren | |
Tod in Kauf nahm. Der mitangeklagte Vater Hüseyin Y., 26, wurde zu vier | |
Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung verurteilt, | |
weil er sein Kind nicht beschützt hatte. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar die Feststellung einer besonderen | |
Schwere der Schuld beantragt. Dann wäre Melek Y. auch nach 15 Jahren Haft | |
nicht entlassen worden. So weit wollte das Hamburger Landgericht aber nicht | |
gehen. Die Angeklagte sei zwar laut Gutachten voll schuldfähig. Dennoch | |
habe sie eine „psychische Disposition“, eine Tendenz zur Aggressivität, die | |
die Tat begünstigt habe. | |
Der Fall Yagmur hält Hamburg seit Monaten in Atem, weil das Kind im Januar | |
2013 schon einmal wegen einer lebensgefährlichen Hirnverletzung ins | |
Krankenhaus kam. Ein Strafverfahren wegen Misshandlung versandete. Das Kind | |
lebte ein halbes Jahr im Kinderschutzhaus und wurde im August 2013 den | |
Eltern überlassen. Das Versagen der Behörden beschäftigt einen | |
Untersuchungsausschuss. | |
Am Morgen des 18. Dezember kam für Yagmur jede Hilfe zu spät. Das Gericht | |
sieht es als erwiesen an, dass die Mutter das Kind zu Tode prügelte. Sie | |
habe eine „postnatale Bindungsstörung“ zu ihren Kind gehabt, welches sie | |
gleich nach der Geburt zu einer Pflegemutter gab, um es später | |
zurückzuholen. Sie habe all ihre Wut auf das Kind übertragen, sagte der | |
Richter und stützte sich dabei auf Hunderte von „WhatsApp-Nachrichten“, die | |
auf dem Handy des Vater gesichert wurden. | |
Die Angeklagte hatte diesen Chatverlauf auf ihrem Handy auf der Fahrt zum | |
Polizeiverhör gelöscht. Vor Gericht schwieg sie dazu. Vor den Ermittlern | |
hatte sie erklärt, nicht sie, der Vater habe das Kind misshandelt, ihm an | |
Ende sogar eine schweren Tritt versetzt. Die WhatsApp-Nachrichten seien von | |
ihrem Mann nachträglich manipuliert worden. Der Richter schenkte ihr jedoch | |
keinen Glauben. | |
Die Verteidigerin der Mutter hatte in ihrem Plädoyer darauf hingewiesen, | |
dass der Vater mehrfach gegen seine Frau gewalttätig gewesen sei. Es lasse | |
sich nicht ausschließen, dass er dem Kind die Gewalt zugefügt habe. Nach | |
dem Urteil sagte sie, sie prüfe eine Revision. Es gebe Zweifel an der | |
aktiven Tatbeteiligung ihrer Mandantin. „Das ist im Urteil nicht zum Tragen | |
gekommen.“ KAIJA KUTTER | |
26 Nov 2014 | |
## AUTOREN | |
KAIJA KUTTER | |
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