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# taz.de -- Aus Wut und Hass die Tochter zu Tode geprügelt
> KINDESMISSHANDLUNG Mutter von getöteter Yagmur wegen Mord zu lebenslanger
> Haft verurteilt
HAMBURG taz | In Hamburg ging am Dienstag der Prozess gegen die Eltern der
vor einem Jahr getöteten Yagmur zu Ende. Die 27-jährige Melek Y. soll eine
lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Richter hielt sie des Mordes aus
Grausamkeit für schuldig, weil sie insbesondere in den letzten zwei Wochen
ihr so brutal und häufig auf Kopf und Bauch geschlagen habe, dass sie ihren
Tod in Kauf nahm. Der mitangeklagte Vater Hüseyin Y., 26, wurde zu vier
Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung verurteilt,
weil er sein Kind nicht beschützt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar die Feststellung einer besonderen
Schwere der Schuld beantragt. Dann wäre Melek Y. auch nach 15 Jahren Haft
nicht entlassen worden. So weit wollte das Hamburger Landgericht aber nicht
gehen. Die Angeklagte sei zwar laut Gutachten voll schuldfähig. Dennoch
habe sie eine „psychische Disposition“, eine Tendenz zur Aggressivität, die
die Tat begünstigt habe.
Der Fall Yagmur hält Hamburg seit Monaten in Atem, weil das Kind im Januar
2013 schon einmal wegen einer lebensgefährlichen Hirnverletzung ins
Krankenhaus kam. Ein Strafverfahren wegen Misshandlung versandete. Das Kind
lebte ein halbes Jahr im Kinderschutzhaus und wurde im August 2013 den
Eltern überlassen. Das Versagen der Behörden beschäftigt einen
Untersuchungsausschuss.
Am Morgen des 18. Dezember kam für Yagmur jede Hilfe zu spät. Das Gericht
sieht es als erwiesen an, dass die Mutter das Kind zu Tode prügelte. Sie
habe eine „postnatale Bindungsstörung“ zu ihren Kind gehabt, welches sie
gleich nach der Geburt zu einer Pflegemutter gab, um es später
zurückzuholen. Sie habe all ihre Wut auf das Kind übertragen, sagte der
Richter und stützte sich dabei auf Hunderte von „WhatsApp-Nachrichten“, die
auf dem Handy des Vater gesichert wurden.
Die Angeklagte hatte diesen Chatverlauf auf ihrem Handy auf der Fahrt zum
Polizeiverhör gelöscht. Vor Gericht schwieg sie dazu. Vor den Ermittlern
hatte sie erklärt, nicht sie, der Vater habe das Kind misshandelt, ihm an
Ende sogar eine schweren Tritt versetzt. Die WhatsApp-Nachrichten seien von
ihrem Mann nachträglich manipuliert worden. Der Richter schenkte ihr jedoch
keinen Glauben.
Die Verteidigerin der Mutter hatte in ihrem Plädoyer darauf hingewiesen,
dass der Vater mehrfach gegen seine Frau gewalttätig gewesen sei. Es lasse
sich nicht ausschließen, dass er dem Kind die Gewalt zugefügt habe. Nach
dem Urteil sagte sie, sie prüfe eine Revision. Es gebe Zweifel an der
aktiven Tatbeteiligung ihrer Mandantin. „Das ist im Urteil nicht zum Tragen
gekommen.“ KAIJA KUTTER
26 Nov 2014
## AUTOREN
KAIJA KUTTER
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