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# taz.de -- Satzungsänderung für hybride Versammlungen: Eine Entscheidung fü…
> Unsere geplante Satzungsänderung steht in den Startlöchern für eine
> zusätzlich digitale Teilnahme an der Generalversammlung.
Berlin, 30.06.21 | Vorstand der taz Genossenschaft
In den letzten Jahren gab es immer wieder den Wunsch von Genoss:innen, auch
digital an der jährlichen Generalversammlung der taz Genossenschaft
teilzunehmen. Corona hat uns im Jahr 2020 dazu gezwungen, nicht nur eine
digitale Teilnahme zu ermöglichen, sondern sogar die gesamte
Generalversammlung im Netz durchzuführen.
In vielen Bereichen des Lebens hat die Coronapandemie die digitale
Transformation unserer Gesellschaft beschleunigt. Und so ist auch uns eine
lebendige Versammlung mit einer Rekordteilnahme von Genoss:innen aus ganz
Deutschland und darüber hinaus gelungen, zu der wir viele positive
Rückmeldungen bekommen haben.
Auch für die sichere Durchführung der Generalversammlung im Jahr 2021 sehen
wir zum derzeitigen Zeitpunkt eine rein digitale Versammlung als einzige
Möglichkeit. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ gibt uns weiterhin die
rechtliche Grundlage dafür.
Für den direkten Austausch unter Genoss:innen und zwischen Genoss:innen,
Redakteur:innen und taz-Mitarbeitenden spielt ein persönliches Treffen auf
der jährlichen Versammlung eine wichtige Rolle. Diesen Austausch vermissen
wir derzeit auch in vielen anderen Bereichen schmerzlich. Deshalb wollen
wir unsere Versammlung im nächsten Jahr auf jeden Fall wieder analog
durchführen.
Abstimmung zur Satzungsänderung
Gleichzeitig wollen wir aber auch allen, denen eine Anreise nicht möglich
ist, die digitale Teilnahme und insbesondere eine digitale Abstimmung
ermöglichen. Um dies auch ohne das „Corona-Gesetz“, das bis Ende 2021
befristet ist, rechtssicher machen zu können, müssen wir unsere Satzung
ändern.
Deshalb haben wir im Austausch mit unserem Genossenschaftsverband eine
entsprechende Satzungsänderung vorbereitet, die wir auf der
Generalversammlung im September zur Abstimmung bringen wollen. Dafür ist
einen 3/4 Mehrheit notwendig. Hier finden Sie den genauen
[1][Änderungsvorschlag].
Dem Vorstand der taz-Genossenschaft gehören aktuell Pascal Beucker, Andreas
Bull, Anne Fromm, Andreas Marggraf und Anja Mierel an.
3 Jun 2021
## LINKS
[1] http://https://download.taz.de/Mitgliederinfo_Satzungsaenderung.pdf
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