| # taz.de -- Satzungsänderung für hybride Versammlungen: Eine Entscheidung fü… | |
| > Unsere geplante Satzungsänderung steht in den Startlöchern für eine | |
| > zusätzlich digitale Teilnahme an der Generalversammlung. | |
| Berlin, 30.06.21 | Vorstand der taz Genossenschaft | |
| In den letzten Jahren gab es immer wieder den Wunsch von Genoss:innen, auch | |
| digital an der jährlichen Generalversammlung der taz Genossenschaft | |
| teilzunehmen. Corona hat uns im Jahr 2020 dazu gezwungen, nicht nur eine | |
| digitale Teilnahme zu ermöglichen, sondern sogar die gesamte | |
| Generalversammlung im Netz durchzuführen. | |
| In vielen Bereichen des Lebens hat die Coronapandemie die digitale | |
| Transformation unserer Gesellschaft beschleunigt. Und so ist auch uns eine | |
| lebendige Versammlung mit einer Rekordteilnahme von Genoss:innen aus ganz | |
| Deutschland und darüber hinaus gelungen, zu der wir viele positive | |
| Rückmeldungen bekommen haben. | |
| Auch für die sichere Durchführung der Generalversammlung im Jahr 2021 sehen | |
| wir zum derzeitigen Zeitpunkt eine rein digitale Versammlung als einzige | |
| Möglichkeit. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie | |
| im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ gibt uns weiterhin die | |
| rechtliche Grundlage dafür. | |
| Für den direkten Austausch unter Genoss:innen und zwischen Genoss:innen, | |
| Redakteur:innen und taz-Mitarbeitenden spielt ein persönliches Treffen auf | |
| der jährlichen Versammlung eine wichtige Rolle. Diesen Austausch vermissen | |
| wir derzeit auch in vielen anderen Bereichen schmerzlich. Deshalb wollen | |
| wir unsere Versammlung im nächsten Jahr auf jeden Fall wieder analog | |
| durchführen. | |
| Abstimmung zur Satzungsänderung | |
| Gleichzeitig wollen wir aber auch allen, denen eine Anreise nicht möglich | |
| ist, die digitale Teilnahme und insbesondere eine digitale Abstimmung | |
| ermöglichen. Um dies auch ohne das „Corona-Gesetz“, das bis Ende 2021 | |
| befristet ist, rechtssicher machen zu können, müssen wir unsere Satzung | |
| ändern. | |
| Deshalb haben wir im Austausch mit unserem Genossenschaftsverband eine | |
| entsprechende Satzungsänderung vorbereitet, die wir auf der | |
| Generalversammlung im September zur Abstimmung bringen wollen. Dafür ist | |
| einen 3/4 Mehrheit notwendig. Hier finden Sie den genauen | |
| [1][Änderungsvorschlag]. | |
| Dem Vorstand der taz-Genossenschaft gehören aktuell Pascal Beucker, Andreas | |
| Bull, Anne Fromm, Andreas Marggraf und Anja Mierel an. | |
| 3 Jun 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://https://download.taz.de/Mitgliederinfo_Satzungsaenderung.pdf | |
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