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# taz.de -- Alles, fast alles wird erlaubt
> ■ Neues Namensrecht für PartnerInnen bei der Heirat
Berlin (taz) – Ab jetzt ist alles möglich. Bei der Eheschließung wird in
Zukunft jedwede Namenskombination erlaubt sein: Beibehaltung des
Geburtsnamens, Verlängerung zum Doppelnamen, gemeinsamer Frauen- oder
Mannesname.
Vor allem für die Frauen ergibt sich daraus der nicht zu unterschätzende
Vorteil, daß sie sich den Zukünftigen nicht mehr nach seinem Namen wählen
müssen. Ist der Geliebte nett und adrett, trägt aber den falschen Namen,
behält sie einfach den eigenen und muß den ungeliebten Mannesnamen nicht
einmal hintendranhängen. Und auch der Mann darf nun ganz legal den
Nachnamen der Frau zum eigenen machen.
Diese Regelung, die jetzt vom Rechtssausschuß des Bundestages beschlossen
wurde und nun in den Fraktionen beraten werden soll, war nötig geworden,
nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) im März 1991 die
Verfassungswidrigkeit des bis dahin geltenden Ehenamensrechts verkündet
hatte. Danach hatte die Frau automatisch den Namen des Mannes erhalten,
wenn die Ehepartner sich nicht einigen konnten. Die meisten Regelungen, die
nun gesetzlich fixiert werden, waren seit der BVG- Entscheidung bereits in
der Praxis umgesetzt worden.
Neu ist, daß die Eltern, sofern sie nicht den gleichen Namen tragen, sich
einigen müssen, welchen Nachnamen die Kinder tragen sollen. Verboten ist
nur ein Doppelname. Einigen sie sich nicht, muß das Vormundschaftsgericht
darüber befinden.
Auf das Konto der „Blaublütigen“ geht die ebenfalls neue Regelung, daß der
angeheiratete Name nur bis zu einer erneuten Eheschließung behalten werden
darf. So will der Adel die drastische Vermehrung seiner Titel verhindern,
berichtet Focus in seiner heutigen Ausgabe. Aber auch Bürgerliche hätten
ähnliche Bedenken, referiert das Nachrichtenmagazin die Aussage des
FDP-Abgeordneten Burkhard Zurheide: „Schließlich will man dem gehörnten
Ehemann nicht zumuten, den jungen Nachfolger mit seinem guten Namen
herumstolzieren zu sehen.“ ja
5 Apr 1993
## AUTOREN
ja
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