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# taz.de -- Jetzt doch Abschiebung für Bosnier
> ■ Bremer Oberverwaltungsgericht hebt früheres Urteil auf
Ein alleinstehender bosnischer Bürgerkriegsflüchtling mittleren Alters ist
nicht vor einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina geschützt. Mit diesem
Urteil hob das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) eine anderslautende
Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juni auf.
Zwar sei die Situation in Bosnien für die Abgeschobenen mit „erheblichen
Schwierigkeiten“verbunden, schrieb das OVG zur Begründung. Bei „zumutbarer
Eigenanstrengung“hätten „gesunde und für den Wiederaufbau leistungsfähige
Rückkehrer“jedoch die Möglichkeit, für ihre Existenz zu sorgen. Sie würden
mit einer Abschiebung nach Bosnien nicht in unmittelbare Lebensgefahr
gebracht. Im Fall des aus Sarajewo stammenden Antragstellers sah das OVG
keinen Anlaß, von dieser generellen Einschätzung abzuweichen. Menschen aus
Deutschland würden erst zurückgeschickt, wenn die bosnischen Behörden der
Übernahme zugestimmt hätten, so das OVG. Zwar gebe es Probleme bei der
Registrierung von Rückkehrern, es sei aber kein Fall bekannt geworden, in
dem diese Schwierigkeiten Menschen in existentielle Not gebracht hätten.
Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) begrüßte das Urteil. Seit April 1996
seien von 3.200 bosnischen Flüchtlingen im Lande Bremen 850 freiwillig
ausgereist. jof
31 Jul 1997
## AUTOREN
jof
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