# taz.de -- Jetzt doch Abschiebung für Bosnier | |
> ■ Bremer Oberverwaltungsgericht hebt früheres Urteil auf | |
Ein alleinstehender bosnischer Bürgerkriegsflüchtling mittleren Alters ist | |
nicht vor einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina geschützt. Mit diesem | |
Urteil hob das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) eine anderslautende | |
Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juni auf. | |
Zwar sei die Situation in Bosnien für die Abgeschobenen mit „erheblichen | |
Schwierigkeiten“verbunden, schrieb das OVG zur Begründung. Bei „zumutbarer | |
Eigenanstrengung“hätten „gesunde und für den Wiederaufbau leistungsfähige | |
Rückkehrer“jedoch die Möglichkeit, für ihre Existenz zu sorgen. Sie würden | |
mit einer Abschiebung nach Bosnien nicht in unmittelbare Lebensgefahr | |
gebracht. Im Fall des aus Sarajewo stammenden Antragstellers sah das OVG | |
keinen Anlaß, von dieser generellen Einschätzung abzuweichen. Menschen aus | |
Deutschland würden erst zurückgeschickt, wenn die bosnischen Behörden der | |
Übernahme zugestimmt hätten, so das OVG. Zwar gebe es Probleme bei der | |
Registrierung von Rückkehrern, es sei aber kein Fall bekannt geworden, in | |
dem diese Schwierigkeiten Menschen in existentielle Not gebracht hätten. | |
Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) begrüßte das Urteil. Seit April 1996 | |
seien von 3.200 bosnischen Flüchtlingen im Lande Bremen 850 freiwillig | |
ausgereist. jof | |
31 Jul 1997 | |
## AUTOREN | |
jof | |
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