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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Homos haben ein Recht auf As…
> Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt
> werden, haben Anspruch auf Asyl. Dafür sind aber bestimmte
> Voraussetzungen nötig.
Bild: Menschen wie der 2011 ermordete Homosexuellen-Aktivist David Cato aus Uga…
LUXEMBURG afp | Homosexuelle Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl, wenn
ihnen in ihrer Heimat Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht.
Dies gilt aber nur, wenn in den jeweiligen Herkunftsländern der Flüchtlinge
tatsächlich auch Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen verhängt
werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag
in Luxemburg verkündeten Urteil. (Az. C-199/12 u.a.)
In den Ausgangsfällen hatten homosexuelle Flüchtlinge aus Sierra Leone,
Uganda und Senegal in den Niederlanden Asyl beantragt. Das höchste Gericht
des Landes, der Staatsrat, hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten.
Der Gerichtshof stellte nun zunächst fest, dass Homosexuelle eine „soziale
Gruppe“ im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Begründung: Die
sexuelle Ausrichtung ist ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines
Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf diese zu verzichten.
Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten
sie daher als eine „soziale Gruppe“ angesehen werden, „die von der sie
umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
Laut Urteil ist die Androhung von Strafen allein aber noch kein für Asyl
ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen. Schutz vor
Verfolgung müssen ihnen die EU-Mitgliedstaaten erst dann gewähren, wenn
Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch „tatsächlich
verhängt werden“.
Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Asylbehörden von einem
Flüchtling überdies nicht verlangen, dass er seine Homosexualität in seinem
Herkunftsland geheim hält oder sich bei ihrem Ausleben zurückhält, um eine
Verfolgung zu vermeiden. Dies würde der Bedeutung der sexuellen
Orientierung für die jeweilige Identität eines Menschen widersprechen.
7 Nov 2013
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Flüchtlinge
Homosexuelle
Verfolgung
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