| # taz.de -- Spenden an die Stiftung: Steuern sparen | |
| > Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Ihre | |
| > Unterstützung ist steuerlich absetzbar. | |
| Die taz Panter Stiftung ist gemäß Bescheid vom 15.07.2010 als gemeinnützige | |
| und mildtätige Körperschaft im Sinne der §§ 55 ff AO anerkannt. Ihre | |
| finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Spenden und | |
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| Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. | |
| In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns, sofern uns Ihre Adresse | |
| bekannt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Als | |
| DauerförderndeR erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine | |
| Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden und | |
| Zustiftungen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis | |
| zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen | |
| werden. | |
| Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in den folgenden | |
| Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Im Laufe des Monats Januar des auf | |
| die Einzahlung folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung | |
| (Spendenquittung) und können Ihre Spende damit steuerlich geltend machen. | |
| [1][Hier] können Sie den Stiftungsbericht des Jahres 2019 herunterladen und | |
| lesen. | |
| 13 Mar 2013 | |
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