# taz.de -- Spenden an die Stiftung: Steuern sparen | |
> Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Ihre | |
> Unterstützung ist steuerlich absetzbar. | |
Die taz Panter Stiftung ist gemäß Bescheid vom 15.07.2010 als gemeinnützige | |
und mildtätige Körperschaft im Sinne der §§ 55 ff AO anerkannt. Ihre | |
finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Spenden und | |
Zustiftungen unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder | |
Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. | |
In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns, sofern uns Ihre Adresse | |
bekannt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Als | |
DauerförderndeR erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine | |
Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden und | |
Zustiftungen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis | |
zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen | |
werden. | |
Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in den folgenden | |
Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Im Laufe des Monats Januar des auf | |
die Einzahlung folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung | |
(Spendenquittung) und können Ihre Spende damit steuerlich geltend machen. | |
[1][Hier] können Sie den Stiftungsbericht des Jahres 2019 herunterladen und | |
lesen. | |
13 Mar 2013 | |
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[1] http://download.taz.de/Stiftungsbericht_2019_VorlagePruefer.pdf | |
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