Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Spenden an die Stiftung: Steuern sparen
> Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Ihre
> Unterstützung ist steuerlich absetzbar.
Die taz Panter Stiftung ist gemäß Bescheid vom 15.07.2010 als gemeinnützige
und mildtätige Körperschaft im Sinne der §§ 55 ff AO anerkannt. Ihre
finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Spenden und
Zustiftungen unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder
Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an.
In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns, sofern uns Ihre Adresse
bekannt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Als
DauerförderndeR erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine
Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden und
Zustiftungen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis
zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen
werden.
Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in den folgenden
Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Im Laufe des Monats Januar des auf
die Einzahlung folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung
(Spendenquittung) und können Ihre Spende damit steuerlich geltend machen.
[1][Hier] können Sie den Stiftungsbericht des Jahres 2019 herunterladen und
lesen.
13 Mar 2013
## LINKS
[1] http://download.taz.de/Stiftungsbericht_2019_VorlagePruefer.pdf
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.