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# taz.de -- Fall in Duisburg: Beugehaft wegen Nutzerdatenschutz
> Müssen Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals ihre Quellen
> preisgeben? Ja, meint ein Duisburger Richter. Der Kläger legt Beschwerde
> beim Bundesverfassungsgericht ein.
Bild: Unscheinbare Seite, aber das täuscht wohl.
DUISBURG dpa | Einem Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals für
Kliniken droht Beugehaft, weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben
will. Der Duisburger selbst sieht sich als Redakteur. Er habe das Recht,
die Zeugenaussage zu verweigern, um seine Quellen zu schützen, sagte er der
Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag.
[1][In dem Bewertungsportal können angemeldete Nutzer unter Alias-Namen
Kliniken bewerten.] Wegen übler Nachrede war eine Therapeutin aus Hamm
gegen den Beitrag eines unbekannten Nutzers gerichtlich vorgegangen, durch
den sie sich verunglimpft fühlt.
Bei Befragungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weigerte sich der
Mitarbeiter, den Namen des Kommentators preiszugeben: „Wir sehen uns in der
Pflicht, unsere Nutzer zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, ihre
Meinung frei zu äußern, ohne eingeschüchtert zu sein“, sagte er.
Um ihn zur Zeugenaussage zu zwingen, verhängte das Amtsgericht Duisburg
erst ein Ordnungsgeld und dann fünf Tage Beugehaft, sagte ein Sprecher des
Gerichts. Der Amtsrichter vertrete den Standpunkt, es handele sich um
bloßes Einstellen fremder Texte in ein solches Portal. Da dies noch keine
redaktionelle Tätigkeit sei, gelte das Zeugnisverweigerungsrecht für
Journalisten hier nicht.
Das sieht der 33-Jährige anders: Das Portal, für das er arbeitet, gehöre
zur redaktionellen Internetseite Medizinfo, und sei damit Teil eines
Presseorgans. Die Nutzerkommentare auf der Klinikbewertungsseite seien
nichts anderes als Leserbriefe, die redaktionell geprüft würden. Auch die
problematischen Zeilen des Nutzerkommentars seien sofort gelöscht worden,
als sich die Klinik beschwerte.
Gegen die Beugehaft hat er nun Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt. Eine
weitere Beschwerde ging an das Bundesverfassungsgericht. „Wir üben
tagtäglich redaktionelle Arbeit aus. Wir brauchen Rechtssicherheit“, sagte
er.
15 Feb 2013
## LINKS
[1] http://www.klinikbewertungen.de/
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