# taz.de -- Fall in Duisburg: Beugehaft wegen Nutzerdatenschutz | |
> Müssen Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals ihre Quellen | |
> preisgeben? Ja, meint ein Duisburger Richter. Der Kläger legt Beschwerde | |
> beim Bundesverfassungsgericht ein. | |
Bild: Unscheinbare Seite, aber das täuscht wohl. | |
DUISBURG dpa | Einem Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals für | |
Kliniken droht Beugehaft, weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben | |
will. Der Duisburger selbst sieht sich als Redakteur. Er habe das Recht, | |
die Zeugenaussage zu verweigern, um seine Quellen zu schützen, sagte er der | |
Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. | |
[1][In dem Bewertungsportal können angemeldete Nutzer unter Alias-Namen | |
Kliniken bewerten.] Wegen übler Nachrede war eine Therapeutin aus Hamm | |
gegen den Beitrag eines unbekannten Nutzers gerichtlich vorgegangen, durch | |
den sie sich verunglimpft fühlt. | |
Bei Befragungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weigerte sich der | |
Mitarbeiter, den Namen des Kommentators preiszugeben: „Wir sehen uns in der | |
Pflicht, unsere Nutzer zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, ihre | |
Meinung frei zu äußern, ohne eingeschüchtert zu sein“, sagte er. | |
Um ihn zur Zeugenaussage zu zwingen, verhängte das Amtsgericht Duisburg | |
erst ein Ordnungsgeld und dann fünf Tage Beugehaft, sagte ein Sprecher des | |
Gerichts. Der Amtsrichter vertrete den Standpunkt, es handele sich um | |
bloßes Einstellen fremder Texte in ein solches Portal. Da dies noch keine | |
redaktionelle Tätigkeit sei, gelte das Zeugnisverweigerungsrecht für | |
Journalisten hier nicht. | |
Das sieht der 33-Jährige anders: Das Portal, für das er arbeitet, gehöre | |
zur redaktionellen Internetseite Medizinfo, und sei damit Teil eines | |
Presseorgans. Die Nutzerkommentare auf der Klinikbewertungsseite seien | |
nichts anderes als Leserbriefe, die redaktionell geprüft würden. Auch die | |
problematischen Zeilen des Nutzerkommentars seien sofort gelöscht worden, | |
als sich die Klinik beschwerte. | |
Gegen die Beugehaft hat er nun Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt. Eine | |
weitere Beschwerde ging an das Bundesverfassungsgericht. „Wir üben | |
tagtäglich redaktionelle Arbeit aus. Wir brauchen Rechtssicherheit“, sagte | |
er. | |
15 Feb 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.klinikbewertungen.de/ | |
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