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# taz.de -- Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftl…
> Der Europäischen Gerichtshofs bestätigt das Verbot der Peta Kampagne. Der
> Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute lebender
> Juden.
Bild: Plakatteil der 2004 beworbenen Peta Kampagne.
STRASSBURG afp/dpa | Das deutsche Verbot einer Werbekampagne der
Tierschutzorganisation Peta unter dem Motto „Der Holocaust auf Ihrem
Teller“, die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich,
war rechtens. Dies stellte am Donnerstag eine Kleine Kammer des
Europäischen Gerichtshofs in Straßburg fest. Die deutsche Justiz habe mit
diesem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden
schützen wollen.
Angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen“ sei das Verbot der
Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf
Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in
dem Urteil. Gegen die Entscheidung kann Peta binnen drei Monaten
Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung
an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren
protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter
Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme
geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der
Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe
von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien.
## Verletzte Menschenwürde
Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident
des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter
geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten,
sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen
Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die
Kampagne im April 2004.
Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der
unzulässige Vergleich zwischen „menschlichem, würdenbegabtem Leben“ und d…
Belangen des Tierschutzes führe zu einer „Bagatellisierung und
Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“, stellten die Karlsruher
Richter fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die
Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden. Gegen das Urteil kann Berufung
beantragt werden.
8 Nov 2012
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Peta
Urteil
Europäischer Gerichtshof
Verbot
Kampagne
Holocaust
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