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1 Satzung
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4 ## §1 — Name und Sitz
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6 (1) Der Verein führt den Namen "suckless.org e.V."
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8 (2) Der Verein hat seinen Sitz in München.
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10 ## §2 — Zweck
11
12 (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Freier Software. Freie …
13 Sinne dieser Satzung ist Software, die der Definition von Open-Source-So…
14 der "Open Source Initiative (OSI)" entspricht. Der Verein verfolgt keine
15 wirtschaftlichen Interessen.
16
17 (2) Der Vereinszweck wird erzielt durch die eigene Entwicklung freier So…
18 und die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen, sowie durch die
19 Ausrichtung von Vortrags-, Vorführungs- und Diskussionsveranstaltungen.…
20 Ergebnisse der Vereinsarbeit stehen der Allgemeinheit offen.
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22 ## §3 — Mitgliedschaft
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24 Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die e…
25 schriftlichen (auch per E-Mail) Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins
26 gestellt haben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Beitrittswi…
27 die Mitgliederversammlung berufen. Diese entscheidet endgültig über die
28 Mitgliedschaft.
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30 ## §4 — Ende der Mitgliedschaft
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32 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.…
33 Austritt erfolgt durch schriftliche (auch per E-Mail) Erklärung gegenü…
34 Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit…
35 Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
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37 ## §5 — Mitgliedsbeiträge
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39 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitra…
40 in der Mitgliederversammlung bestimmt.
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42 ## §6 — Organe des Vereins
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44 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
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46 ## §7 — Vorstand
47
48 (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
49 Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und
50 außergerichtlich durch den 1. oder 2. oder 3. Vorsitzenden je allein ve…
51
52 ## §8 — Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes
53
54 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei J…
55 vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch
56 nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
57 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom
58 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden schriftlich,
59 telefonisch oder per E-Mail einberufen werden.
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61 ## §9 — Mitgliederversammlung
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63 Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung …
64 Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wa…
65 Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche
66 Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
67 einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch d…
68 Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (auch per E-Mail) u…
69 Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbesch…
70 der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden;…
71 gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre
72 Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltun…
73 ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
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75 ## §10 — Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
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77 Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist e…
78 Niederschrift aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzen…
79 oder dem 3. Vorsitzenden und einem von der Versammlung gewählten
80 Protokollführer zu unterzeichnen ist.
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82 ## §11 — Auflösung
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84 Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit ein…
85 von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung…
86 einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen
87 werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation …
88 Verwertung des verbleibenden Vermögens.
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90 Vorstehende Satzung wurde am 30. Oktober 2015 errichtet.
91 Sowie am 21. Dezember 2015 geändert.
92 Sowie am 01. September 2017 geändert.
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