5:1 Die Schuld- und Suendopfer fuer einzelne Vergehen: 5,1-13
Angenommen, jemand suendigt in einem der folgenden Faelle: er hat eine
laute Verfluchung gehoert, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum
gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und laedt damit Schuld auf
sich;
[Wie noch heute bei den Beduinen, so hat man in Israel dem Fluch
die Kraft zugeschrieben, das angedeutete Unheil auch wirklich
herbeizufuehren. Ein Fluch ist ueblich und erlaubt, wenn jemand etwas
verloren hat und den Finder vor Fundunterschlagung oder den Hehler
vor Annahme oder Kauf des Gegenstands warnen will. Der unredliche
Finder oder der Hehler wuerde Unheil auf sich bringen.]
5:2 oder jemand beruehrt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen
wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen
Kriechtiers, und es blieb ihm verborgen, aber er merkt es dann und
wird unrein und schuldig;
[aber er merkt es dann: sinngemaess ergaenzt (vgl. V. 3).]
5:3 oder er beruehrt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Beruehrung
unrein macht, und bemerkt es nicht, aber er erfaehrt es spaeter und
wird schuldig;
5:4 oder jemand schwoert unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie
eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwoert, aber er merkt es gar
nicht, doch dann erfaehrt er es und wird schuldig durch so etwas -
5:5 wenn also jemand in einem dieser Faelle schuldig wird, so soll er
gestehen, wodurch er sich verfehlt hat.
5:6 Als Schuldopfer fuer seine begangene Verfehlung soll er dann ein
weibliches Stueck Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den Herrn
als Suendopfer bringen, und der Priester soll ihn entsuehnen und so
von seiner Verfehlung loesen.
5:7 Wenn seine Mittel fuer ein Schaf nicht ausreichen, soll er als
Schuldopfer fuer seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge
Tauben vor den Herrn bringen, die eine als Suend- und die andere als
Brandopfer.
5:8 Er soll sie zum Priester bringen, und dieser soll zuerst die eine
fuer das Suendopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen,
aber nicht ganz abreissen;
5:9 er soll etwas vom Blut des Suendopfers gegen die Altarwand spritzen
und das uebrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Suendopfer
ist das.
5:10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer
darbringen. Der Priester soll ihn entsuehnen und von der Suende, die
er begangen hat, loesen; dann wird ihm vergeben werden.
5:11 Falls seine Mittel fuer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben
nicht ausreichen, soll er als Opfergabe fuer seine Verfehlung ein
Zehntel Efa Feinmehl darbringen, aber weder Oel noch Weihrauch
darauftun, denn es ist ein Suendopfer.
5:12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als
Gedaechtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des Herrn in
Rauch aufgehen laesst. Ein Suendopfer ist das.
5:13 Der Priester soll ihn so fuer die von ihm in einem dieser Faelle
begangene Verfehlung entsuehnen, und es wird ihm vergeben werden. Dem
Priester gehoert das gleiche wie beim Speiseopfer.
5:14 Das Schuldopfer fuer sakrale Vergehen: 5,14-19
Der Herr sprach zu Mose:
5:15 Wenn jemand sich verfehlt und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht,
die dem Herrn heilig sind, soll er als Schuldopfer fuer den Herrn von
seiner Herde einen fehlerlosen Widder bringen, der in Silberschekel
nach dem Schekelgewicht des Heiligtums zu schaetzen ist.
5:16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und
noch ein Fuenftel des Wertes hinzufuegen. Er soll es dem Priester
geben, und dieser soll ihn mit dem Schuldopferwidder entsuehnen; dann
wird ihm vergeben werden.
5:17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was der Herr verboten hat,
es nicht bemerkt, aber dann schuldig wird, soll er die Folgen seiner
Schuld tragen.
5:18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde
nach dem ueblichen Schaetzwert zum Priester bringen, und dieser soll
ihn fuer seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz
begangen hat, entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden.
5:19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsaechlich vor
dem Herrn schuldig gemacht.
5:20 Das Schuldopfer fuer unsoziales Verhalten: 5,20-26
Der Herr sprach zu Mose:
5:21 Wenn jemand suendigt und eine Veruntreuung gegen den Herrn begeht,
indem er einen aus seinem Volk ueber anvertrautes oder hinterlegtes
oder geraubtes Gut taeuscht oder ihn uebervorteilt
[(21-26) Ex 22,6-14]
5:22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet oder einen Meineid leistet
hinsichtlich irgendeiner Suende, die ein Mensch begehen kann,
5:23 wenn er also auf solche Weise suendigt und schuldig wird, muss er das,
was er geraubt oder durch Uebervorteilung gewonnen hat oder was ihm
anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
zurueckgeben,
5:24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat,
wiedergutmachen; am Tag seines Schuldopfers erstatte er dem
Geschaedigten den um ein Fuenftel vermehrten Wert.
5:25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem ueblichen
Schaetzwert als sein Schuldopfer vor den Herrn zum Priester bringen,
5:26 und dieser soll ihn vor dem Herrn entsuehnen; dann wird ihm jede Tat
vergeben werden, durch die er sich schuldig gemacht hat.