Ausbildung statt Illegalitaet
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     Auslaender, die illegal nach Deutschland eingereist sind, koennen in
     der Regel nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, da ihr Heimatland
     nicht festgestellt werden kann. Sie bekommen dann eine Duldung fuer 6
     Monate, die alle 6 Monate verlaengert wird.
     Diese Personen benoetigen dringend einen Ausbildungs- oder
     Arbeitsplatz, um hier menschenwuerdig leben zu koennen. Die
     Auslaenderbehoerde (bzw. das dahinter stehende Arbeitsamt) erteilt aber
     in der Regel keine Arbeitserlaubnis, solange naemlich ein Deutscher den
     betreffenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beansprucht.
     So bleibt den geduldeten Personen nur die Schwarzarbeit in Kuechen,
     Haushalten, Naehereien, KFZ-Werkstaetten oder im privaten Bausektor.
     Auslaender, die wegen dieser Situation in ihr Heimatland zurueckkehren
     moechten, koennen sich melden bei
     Dr. Bernhard Dalkmann
     dalkmann(at)sdf-eu.org
     Tel. 030 69204264
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