Ausbildung statt Illegalitaet
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Auslaender, die illegal nach Deutschland eingereist sind, koennen in
der Regel nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, da ihr Heimatland
nicht festgestellt werden kann. Sie bekommen dann eine Duldung fuer 6
Monate, die alle 6 Monate verlaengert wird.
Diese Personen benoetigen dringend einen Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz, um hier menschenwuerdig leben zu koennen. Die
Auslaenderbehoerde (bzw. das dahinter stehende Arbeitsamt) erteilt aber
in der Regel keine Arbeitserlaubnis, solange naemlich ein Deutscher den
betreffenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beansprucht.
So bleibt den geduldeten Personen nur die Schwarzarbeit in Kuechen,
Haushalten, Naehereien, KFZ-Werkstaetten oder im privaten Bausektor.
Auslaender, die wegen dieser Situation in ihr Heimatland zurueckkehren
moechten, koennen sich melden bei
Dr. Bernhard Dalkmann
dalkmann(at)sdf-eu.org
Tel. 030 69204264
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